Winter-Spritzung 2022 – mit erhöhter Aufwandmenge
Author(s): Растителна защита
Date: 04.02.2022
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Der Staatsfonds Landwirtschaft gewährt 7,4 Millionen BGN für die Winterspritzung 2022. Der Satz für 2022 wurde für die Frühjahrsphase von 270 BGN/ha inkl. MwSt. auf 324 BGN/ha inkl. MwSt. und entsprechend für die Herbstphase von 100 BGN/ha inkl. MwSt. auf 120 BGN/ha inkl. MwSt. erhöht. Bis zum 14. März 2022 können Landwirte Unterstützung im Rahmen des Programms beantragen.
Der Verwaltungsrat des Staatsfonds „Landwirtschaft“ hat für 2022 eine jährliche Finanzmittelzusage in Höhe von 7.400.000 BGN im Rahmen des staatlichen Beihilfeschemas „Beihilfe zum Ausgleich der Kosten der Landwirte im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Programms zur Bekämpfung von Schädlingen in Dauerkulturen während der Winterperiode” genehmigt.
Die Beihilfe wird in zwei Phasen gewährt. Die erste ist im Frühjahr. Sie deckt den Zeitraum vom Ende der Fröste bis zum Anschwellen der Fruchtknospen ab.
Der Satz für 2022 wurde für die Frühjahrsphase von 270 BGN/ha inkl. MwSt. auf 324 BGN/ha inkl. MwSt. und entsprechend für die Herbstphase von 100 BGN/ha inkl. MwSt. auf 120 BGN/ha inkl. MwSt. erhöht.
Die Beihilfe wird für Pflanzenschutzmittel zur Schädlingsbekämpfung gewährt, die mit belegenden Buchhaltungsdokumenten gekauft wurden. Die für die erste Phase der Beihilfe bereitgestellten Mittel sind für Produkte zur Schädlingsbekämpfung gemäß dem Nationalen Programm für Dauerkulturen während der Wintersaison bestimmt. In der zweiten Phase dienen sie dazu, einen Teil der Kosten von Obst- und Gemüsebauern zu decken, die für im Herbst während der Zeit des Massenblattfalls und Laubzerfalls eingesetzte Pflanzenschutzmittel entstanden sind. Im Jahr 2021 erhielten 3.479 Landwirte 6.113.954 BGN im Rahmen der Beihilfe.
Zweck der Beihilfe ist es, Verluste durch die Ausbreitung von Schädlingen in Dauerkulturen (Kern- und Steinobstarten, Erdbeeren, Himbeeren und Ölrose) zu begrenzen.
Bis zum 14. März 2022 können Landwirte Unterstützung im Rahmen des Programms „Beihilfe zum Ausgleich der Kosten der Landwirte im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Programms zur Bekämpfung von Schädlingen in Dauerkulturen während der Winterperiode” beantragen.
Die Mittel werden nur für Pflanzenschutzmittel gezahlt, die von Personen gekauft wurden, die Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind und eine Bescheinigung für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 91 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes besitzen und in das öffentliche Register der BFSA für gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes zugelassene Pflanzenschutzmittel eingetragen sind.
Anträge auf Teilnahme am Programm werden bei den Regionaldirektionen des SFA entgegengenommen. Landwirte müssen die entstandenen Ausgaben nachweisen und bis zum 20. Mai 2022 Unterlagen für die gekauften und ausgebrachten Pflanzenschutzmittel einreichen. Bis zum 30. Juni wird der SFA die finanzielle Beihilfe im Rahmen des Programms auszahlen.
Quelle: SF „Landwirtschaft“ – PA
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