Kartoffelproduzenten erhalten 2019 staatliche Beihilfen für die Schädlingsbekämpfung

Author(s): Растителна защита
Date: 06.03.2019      3484

Der Verwaltungsrat des Landwirtschaftsfonds (AF) hat für 2019 im Rahmen des staatlichen Beihilfeprogramms „Beihilfe zur Kostendeckung für Landwirte im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen des ‚Nationalen Programms zur Bekämpfung von Bodenschädlingen in Kartoffeln aus der Familie der Drahtwürmer (Elateridae)‘“ finanzielle Mittel in Höhe von 1,6 Millionen BGN bewilligt. Die Beihilfe deckt einen Teil der Kosten der Landwirte für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung dieser Bodenschädlinge ab.

Kartoffelerzeuger können die Unterstützung vom 11. März bis zum 15. Mai 2019 beantragen. Anträge werden bei den regionalen Direktionen des AF entgegengenommen. Bis zum 31. Mai müssen die Landwirte Berichte über die durchgeführten Maßnahmen zur Behandlung ihrer Kartoffelplantagen einreichen. Die Auszahlung der Subventionen ist bis zum 21. Juni 2019 möglich.

Kleine und mittlere Betriebe – Landwirte, die Kartoffeln auf Flächen von mehr als 1 Dekar (0,1 ha) anbauen – können die Unterstützung in Anspruch nehmen. Das Programm erstattet die Kosten nur für Produkte, die in der Republik Bulgarien zur chemischen Bekämpfung von Drahtwürmern (Elateridae) im Kartoffelanbau zugelassen sind. Kartoffelerzeuger wählen das Pflanzenschutzmittel selbst. Es werden bis zu 100 % der Kosten übernommen, jedoch maximal der staatliche Zuschuss pro Hektar und höchstens 500 BGN/ha (inkl. MwSt.).

Für Antragsteller ist wichtig zu wissen, dass Kosten für Pflanzenschutzmittel, die nach Einreichung des Antrags beim Landwirtschaftsfonds (AF) und vor Beginn der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen anfallen, förderfähig sind.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Website des Landwirtschaftsfonds im Bereich „Staatliche Beihilfen“.