Kartoffelerzeuger erhalten zum zweiten Mal in Folge Unterstützung vom Staatsfonds Landwirtschaft.

Author(s): Растителна защита
Date: 05.08.2014      1596

Während eines vom Nationalen Kartoffelanbauverband organisierten Rundtischgesprächs wurde bekannt gegeben, dass alle landwirtschaftlichen Erzeuger, die mehr als 10 Dekar Kartoffeln anbauen, zum zweiten Mal in Folge unter dem Programm zur Bekämpfung von Bodenschädlingen aus der Familie der Schnellkäfer (Elateridae) antragsberechtigt sein werden. Die Mittel decken bis zu 100 % der Ausgaben der Kartoffelanbauer für den Kauf zugelassener Pflanzenschutzmittel ab. Der Prozess der Beihilfevergabe und deren ordnungsgemäße Verteilung wird von der Direktion "Kurzfristige Beihilfeprogramme" (STAS) innerhalb des Staatsfonds "Landwirtschaft" (SFA) überwacht. Der Direktor der STAS erläuterte, dass Anträge auf Beihilfe bei den regionalen Direktionen des SFA am ständigen Wohnsitz für natürliche Personen und am eingetragenen Sitz für juristische Personen einzureichen sind. Das Budget für das Programm und die Antragsfrist werden durch einen Beschluss des Verwaltungsrats des SFA spätestens Ende März festgelegt. Alle Informationen zum Programm werden auf der Website des SFA im Bereich "Staatsbeihilfen" veröffentlicht, unmittelbar nach der Verabschiedung der Leitlinien zur Durchführung der Beihilfe und der Festsetzung der Antragsfrist durch den Verwaltungsrat des Fonds. Quelle: SFA