Begrenzte und kontrollierte Verwendung von Neonikotinoid-Pflanzenschutzmitteln in Bulgarien
Author(s): Растителна защита
Date: 21.04.2017
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Die Bulgarische Agentur für Lebensmittelsicherheit hat eine Stellungnahme zur kontrollierten und eingeschränkten Verwendung der Pestizide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam auf dem Gebiet des Landes abgegeben. Im Hinblick auf eine verstärkte Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen zur Risikominderung für Bienen plant die BALS die Durchführung unangemeldeter Inspektionen bei Landwirten durch Pflanzenschutzinspektoren der Regionalen Direktionen für Lebensmittelsicherheit während der Zeit der Saatgutbehandlung und Aussaat von Mais und Sonnenblumen.
Der Rat für Pflanzenschutzmittel hat laut Sitzungsprotokoll des PPPC vom 20. März 2017 gemäß Artikel 62 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes das Inverkehrbringen von drei Produkten für die begrenzte und kontrollierte Verwendung im Jahr 2017 zur Saatgutbehandlung genehmigt. Die Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, die gemäß den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 als schädlich für Bienen eingestuft werden, wurden unter bestimmten Einschränkungen und Risikominderungsmaßnahmen genehmigt, nämlich:
1. Bestimmte Gebiete, in denen diese Produkte verwendet werden dürfen: Varna, Weliko Tarnowo, Widin, Wraza, Gabrowo, Dobritsch, Lowetsch, Montana, Plewen, Plowdiw, Rasgrad, Russe, Silistra, Region Sofia, Targowischte und Schumen;
2. Anbringung von Hinweisschildern auf den Flächen, die mit Saatgut ausgesät wurden, das mit den beiden zugelassenen Neonikotinoid-Produkten behandelt wurde.
3. Mit diesen Produkten behandeltes Saatgut darf nicht dort ausgesät werden, wo aktiver Bienenflug herrscht. Bienenstöcke müssen während der Behandlung und während der Aussaat verlegt oder abgedeckt werden.
4. Während der Aussaat müssen Geräte mit geeigneten Vorrichtungen verwendet werden, die ein vollständiges Einarbeiten des Saatguts in den Boden gewährleisten und die Abdrift des Produkts vom Saatgut während der Aussaat minimieren.
5. Mit Neonikotinoid-Produkten behandeltes Saatgut muss vollständig in den Boden eingearbeitet werden, um Vögel/Wildsäugetiere zu schützen.
6. Verschüttete/verstreute Mengen an behandeltem Saatgut müssen entfernt werden, um Wildvögel/Wildsäugetiere zu schützen.
7. Wasser darf nicht mit diesen Pflanzenschutzmitteln oder deren Verpackungen verunreinigt werden.
8. Die Saatgutbehandlung darf nur in professionell ausgestatteten Saatgutbehandlungsanlagen durchgeführt werden. In diesen Anlagen sind die besten Techniken anzuwenden, um die Staubemission während der Applikation auf das Saatgut, der Lagerung und des Transports maximal zu begrenzen.
9. Gemäß Artikel 63 Absatz 3 des Pflanzenschutzgesetzes haben die Personen, die diese Produkte in Verkehr gebracht haben, innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Zulassungsfrist der Produkte die Zentralverwaltung der BALS über die in Verkehr gebrachten Mengen und die unverkauften Mengen der jeweiligen Pflanzenschutzmittel zu unterrichten und eine vollständige Liste der Landwirte – Endverbraucher der Produkte – vorzulegen.
10. Landwirte sind verpflichtet, die jeweiligen Regionalen Direktionen für Lebensmittelsicherheit innerhalb von zehn Tagen nach der Aussaat des Saatguts über den Standort und die Größe der mit behandeltem Saatgut eingesäten Flächen zu informieren.
11. Gemäß Artikel 112 des Pflanzenschutzgesetzes haben Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, die Eigentümer von Bienenvölkern, die sich im Gebiet der Gemeinde befinden, in der die zu behandelnden Flächen liegen, sowie die Eigentümer von Bienenvölkern in den Nachbargemeinden persönlich über das Datum und die Uhrzeit jeder Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu informieren.
Die Entscheidung für die begrenzte und kontrollierte Verwendung von neonikotinoidhaltigen Pflanzenschutzmitteln in Bulgarien wurde durch die fachliche Bewertung des Nationalen Verbands der Getreideproduzenten, des Verbands der Agrarproduzenten in Bulgarien, des Instituts für Bodenkunde, Agrotechnologie und Pflanzenschutz "N. Puschkarow", des Landwirtschaftsinstituts Dobrudscha – General Toschewo und des Maisforschungsinstituts – Knescha veranlasst. Im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung eines guten Pflanzenzustands und der Verringerung der Schäden durch zwei wirtschaftlich bedeutende Schädlinge bei Mais und Sonnenblumen – den Grauen Maisrüßler und Drahtwürmer – wird die begrenzte und kontrollierte Verwendung für Pflanzenschutzmittel mit Neonikotinoid-Verbindungen eingeführt.
Quelle: Bulgarische Agentur für Lebensmittelsicherheit
Die offizielle EU-Stellungnahme zu Neonikotinoiden wird im November erwartet
