Annahme von Anträgen für die Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode 2017

Author(s): Растителна защита
Date: 13.02.2017      2128

Seit dem 8. Februar nimmt der Staatsfonds "Landwirtschaft" Anträge im Rahmen des staatlichen Beihilfeschemas zur Kostenerstattung für Landwirte im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen des Nationalen Programms zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode 2017 entgegen.

Die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Unterstützung für die Schädlingsbekämpfung in der Zeit nach der Kälteperiode bis zum Knospenschwellen ist der 2. März. Bis zum 13. April müssen die Landwirte dem Staatsfonds "Landwirtschaft" Bericht erstatten. Die Frist für den Abschluss der Verträge und für die Auszahlung der Mittel ist der 26. Mai 2017.

Für dieses Jahr ist unter dem Schema ein Finanzmittelvolumen von insgesamt 4 Millionen Lewa vorgesehen, und die verbleibenden, nicht genutzten Mittel aus der Frühlingsperiode werden für die Herbstphase der Beihilfeumsetzung im November bereitgestellt.

Das Hauptziel der staatlichen Beihilfe ist es, die Verluste der Landwirte durch die Ausbreitung von Schädlingen in Dauerkulturen im Obstbau sowie in Erdbeer- und Himbeerplantagen so weit wie möglich zu minimieren.

Die vom SFA bereitgestellten Mittel sind zur teilweisen Kompensation der Kosten bestimmt, die den Landwirten für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln für Dauerkulturen im Obstbau, für Erdbeeren und Himbeeren entstanden sind. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 und der Anforderung eines Anreizeffekts werden im Rahmen der Berichterstattung nach dem Schädlingsbekämpfungsschema Ausgabenbelege nur für Kosten anerkannt, die nach Einreichung des Unterstützungsantrags entstanden sind.

Quelle: Staatsfonds "Landwirtschaft" - PA