Die rechtliche Grundlage des Grundstücks wird bis zum 15. Februar registriert.

Author(s): Растителна защита
Date: 11.02.2017      2166

Bis zum 15. Februar 2017 müssen alle Landwirte die Rechtsgrundlage* für die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen beim zuständigen Gemeindelandwirtschaftsamt am Standort der Fläche registrieren, um das Recht auf Antragstellung im Rahmen der Direktzahlungsregelungen zu erhalten. Die Änderungen des Gesetzes über Eigentum und Nutzung landwirtschaftlicher Flächen (LOUAL) bieten auch die Möglichkeit zur Bildung von Nutzungsblöcken für Dauerkulturen.

 

Die für die Kampagne 2017 förderfähigen Flächen werden nur dann deklariert, wenn eine registrierte Rechtsgrundlage für die genutzte Fläche vorliegt. Die Rechtsgrundlage kann bis zum 15. Februar 2017 bei den Gemeindelandwirtschaftsämtern am Standort der Fläche angegeben werden.

Zur Registrierung einer Rechtsgrundlage müssen Landwirte eines der folgenden Dokumente vorlegen: Entscheidung über die Wiederherstellung des Eigentumsrechts oder notarielle Urkunde, Pacht- oder Mietvertrag, Vereinbarungen gemäß Artikel 37v des Gesetzes über Eigentum und Nutzung landwirtschaftlicher Flächen (LOUAL). Zur Rechtsgrundlage zählen auch Weidegenehmigungen.

Die Änderungen des LOUAL bieten auch die Möglichkeit zur Bildung von Nutzungsblöcken für Dauerkulturen. Eine Erklärung und ein Antrag sind bis zum 20. Februar 2017 einzureichen. Die Frist für den Abschluss einer Vereinbarung gemäß Artikel 37v, Absatz 2 und für die Zuteilung der Flächennutzung in Blöcken gemäß Artikel 37v, Absatz 3, Punkt 2 ist der 30. März 2017. Der Bericht und die Anordnung für die Zuteilung der Blöcke im Gebiet der Fläche werden bis zum 5. April 2017 ausgestellt. Die Anordnung wird bis zum 10. April 2017 bekannt gegeben.

Die im Staatsanzeiger veröffentlichten Änderungen und Ergänzungen des LOUAL bieten die Möglichkeit zur Bildung von Nutzungsblöcken für Weiden, Wiesen und Grünland. Dies kann durch den Abschluss einer Vereinbarung zwischen Eigentümern oder Nutzern von Tierhaltungsbetrieben mit im Integrierten Informationssystem der Bulgarischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (BFSA) registrierten Nutztieren erfolgen. An der Vereinbarung können Personen teilnehmen, die die Anforderung hinsichtlich der eigenen oder rechtmäßig genutzten Weiden, Wiesen und Grünlandflächen entsprechend der Anzahl und Art der registrierten weidenden Nutztiere erfüllen. Der 28. Februar ist die Frist für die Registrierung eines Antrags auf Teilnahme an den Vereinbarungen zur Nutzung von Weiden, Wiesen und Grünland. Die Vereinbarungen werden bis zum 30. April genehmigt.

Landwirtschaftliche Flächen, die sich in staatlichem oder kommunalem Eigentum befinden, können bis zum 9. Juni registriert werden, sofern vor dem 15. Februar 2017 ein Verfahren zur Überlassung zur Nutzung eingeleitet wurde.

Die Rechtsgrundlage für die Förderung bei forstwirtschaftlichen Flächen in staatlichem oder kommunalem Eigentum – Weide, Wiese oder Lichtung – sind die gemäß dem Forstgesetz geschlossenen Pachtverträge.

Für Flächen in Schutzgebieten ist die Rechtsgrundlage eine Weidegenehmigung gemäß Artikel 50, Punkt 5 des Schutzgebietsgesetzes. Sie wird auf der Grundlage der jährlichen Pläne erteilt, die durch Anordnung der Direktoren der Regionalstellen des Ministeriums für Umwelt und Wasser genehmigt werden. Das Verfahren gilt als am Datum der Anordnung der jeweiligen Regionalstelle des Ministeriums für Umwelt und Wasser eingeleitet.

 

Die Rechtsgrundlage* für die Abgrenzung landwirtschaftlicher Flächen wurde offiziell in der Direktzahlungskampagne 2016 eingeführt, mit dem Ziel, die tatsächliche landwirtschaftliche Tätigkeit zu unterstützen und spekulative Projekte auszuschließen.

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung