Bis Ende Januar 2017 werden Anträge auf gekoppelte Stützung für Gemüseerzeuger angenommen.
Author(s): Растителна защита
Date: 28.12.2016
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Vom 3. bis 31. Januar 2017 müssen Landwirte, die sich im Rahmen der gekoppelten Stützungsregelungen für Obst und Gemüse sowie für Gemüse – Gewächshausproduktion bewerben, eine Erklärung mit dem Standardformular einreichen und Unterlagen vorlegen, die die Mindesterträge und die Vermarktung der erzeugten Produktion nachweisen. Die Beihilfe wird pro Hektar unter Berücksichtigung der Mindestertragsanforderung gemäß Anlage Nr. 5 der Verordnung Nr. 3 vom 17.02.2015 festgelegt.
Die genehmigte Vorlage der elektronischen Liste der eingereichten Nachweisdokumente für die Vermarktung der erzeugten Produktion von den für die Förderung im Rahmen der gekoppelten Stützungsregelungen für Obst, Gemüse und Gemüse – Gewächshausproduktion angemeldeten Flächen steht zum Download und zur Ausfüllung auf der Website des Staatsfonds „Landwirtschaft“ zur Verfügung. Eine Anleitung zur Ausfüllung finden Sie HIER.
Die ausgefüllte Liste im Standardformular ist bis zum 31. Januar 2017 in elektronischer und Papierform einzureichen, und Kopien der aufgeführten Dokumente sind bei den Regionaldirektionen des Staatsfonds „Landwirtschaft“ entsprechend der ständigen Adresse des Antragstellers – natürliche Person und dem eingetragenen Sitz des Antragstellers – juristische Person oder Einzelunternehmer – vorzulegen.
In der Erklärung kann eine Fläche, auf der die jeweilige Kultur angebaut wird, nur bis zur Größe der in der Kampagne 2016 für die Förderung im Rahmen der Regelungen für Obst, Gemüse und Gemüse – Gewächshausproduktion angemeldeten Fläche angegeben werden.
Antragsteller im Rahmen der gekoppelten Stützungsregelungen für Obst und Gemüse, die nicht innerhalb der festgelegten Fristen eine Erklärung und Liste in der genehmigten Form für die im Antragsjahr erzeugte und vermarktete Produktion eingereicht haben, sind nicht förderberechtigt.
Quelle: Staatsfonds „Landwirtschaft“ – PA
