MZH plant Änderungen im Rat für Pflanzenschutzmittel vor

Author(s): Растителна защита
Date: 08.12.2016      2039


Am 5. Dezember veröffentlichte das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung auf seiner Website den Entwurf einer Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung des Rates für Pflanzenschutzmittel. Gemäß Artikel 26 Absatz 2 des Gesetzes über normative Akte wurde der Verordnungsentwurf zusammen mit dem Entwurf des Berichts zunächst einer öffentlichen Konsultation unterzogen.

 

Das Verfahren für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird mit Unterstützung des Rates für Pflanzenschutzmittel festgelegt.

Der Minister für Landwirtschaft und Ernährung setzt per Erlass den Rat für Pflanzenschutzmittel als beratendes Gremium für den Exekutivdirektor der BFSA in Fragen im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln ein. Ihm gehören Vertreter des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung, des Gesundheitsministeriums, des Ministeriums für Umwelt und Wasser, der Bulgarischen Akademie der Wissenschaften, von Forschungsinstituten und anderen an.

Der Exekutivdirektor der BFSA genehmigt auf Vorschlag des Rates für Pflanzenschutzmittel per Erlass das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die gemäß den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz vor den schädlichen Auswirkungen chemischer Stoffe und Gemische gekennzeichnet und verpackt sind. Pflanzenschutzmittel werden in der originalversiegelten Verpackung des Herstellers oder von einer Person, die hierfür über eine Genehmigung verfügt, umverpackt in den Verkehr gebracht.

Die Protokolle der Sitzungen des Rates für Pflanzenschutzmittel und die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel finden Sie HIER.

 

Entwurf der Geschäftsordnung für die Organisation und Tätigkeit des Rates für Pflanzenschutzmittel

 

Aufgrund von Änderungen im regulatorischen Rahmen für Pflanzenschutzmittel nach der Verabschiedung des Gesetzes über das Zentrum für Risikobewertung der Lebensmittelkette sind die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung für die Organisation und Tätigkeit des Rates für Pflanzenschutzmittel erforderlich. Gemäß dem Inkrafttreten des zitierten Gesetzes werden die Bewertungen von Pflanzenschutzmitteln durch das Zentrum für Risikobewertung der Lebensmittelkette durchgeführt. Der Entwurf sieht außerdem eine Verringerung der Anzahl der Vertreter der Bulgarischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (BFSA) und die Aufnahme von Vertretern des Zentrums für Risikobewertung der Lebensmittelkette vor. Die Anzahl der Sitzungen des Rates für Pflanzenschutzmittel wird reduziert.

Der Entwurf der Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung für die Organisation und Tätigkeit des Rates für Pflanzenschutzmittel führt keine Rechtsakte der Europäischen Union ein, daher wurde keine Entsprechungstabelle zum Recht der Europäischen Union beigefügt. Es werden keine Maßnahmen zur Umsetzung des europäischen Rechts erlassen.

 

Den Entwurf der Geschäftsordnung für die Organisation und Tätigkeit des Rates für Pflanzenschutzmittel können Sie HIER einsehen.