Neue Verordnung zum Schutz von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen vor wirtschaftlich bedeutenden Schädlingen
Author(s): Растителна защита
Date: 22.11.2016
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Seit dem 4. Oktober 2016 ist die Verordnung Nr. 14 zum Schutz von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen vor wirtschaftlich bedeutenden Schadorganismen in Kraft, die die Bedingungen für den Einsatz biologischer Mittel, die Regeln für die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz und die Kontrolle regelt. Die Überwachung und Diagnostik wirtschaftlich bedeutender Schadorganismen wird von der BFSA durchgeführt.
Im Zusammenhang mit der zunehmenden Bedeutung wirtschaftlich bedeutender Schadorganismen weltweit haben das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung und die Bulgarische Agentur für Lebensmittelsicherheit gemeinsam Strategien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Kontrolle im Schutz von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen entwickelt.
Die Verordnung Nr. 14, die Anfang Oktober in Kraft getreten ist, regelt alle Bedingungen, unter denen landwirtschaftliche Erzeuger oder von ihnen beauftragte Berater für integrierten Pflanzenschutz verpflichtet sind, Massen- und Routinekontrollen der von ihnen bewirtschafteten Flächen durchzuführen.
Die systematische und kontinuierliche Überwachung wirtschaftlich bedeutender Schadorganismen wird hauptsächlich von Pflanzenschutzexperten in den Regionalen Direktionen für Lebensmittelsicherheit durchgeführt. Die Pflanzenschutzinspektoren der RDL werden die Landwirte ebenfalls bei den Kontrollen unterstützen.
Die Überwachung wirtschaftlich bedeutender Schadorganismen muss in regelmäßigen Zeitabständen erfolgen, und die durchgeführten Pflanzenschutzmaßnahmen werden in einem Betriebstagebuch erfasst.
Die Verordnung sieht vor, dass der Exekutivdirektor der Bulgarischen Agentur für Lebensmittelsicherheit bis zum 31. Januar jährlich per Anordnung eine Liste wirtschaftlich bedeutender Schadorganismen auf landwirtschaftlichen Kulturen nach Verwaltungsregionen genehmigt.
Eine spezielle Arbeitsgruppe wird die wirtschaftlichen Schadensschwellen wichtiger Schadorganismen festlegen. Ihr werden Vertreter des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung, der BFSA, wissenschaftlicher Organisationen und Hochschuleinrichtungen im Bereich des Pflanzenbaus angehören.
Bei Zweifeln hinsichtlich der Art des Schadorganismus entnehmen die Mitarbeiter der Lebensmittelagentur, Berater und Landwirte Proben zur labordiagnostischen Untersuchung, die entweder im Zentralen Pflanzengesundheitslabor oder in wissenschaftlichen Laboren analysiert werden.
Landwirtschaftliche Erzeuger führen ein Betriebstagebuch über die durchgeführten Pflanzenschutzmaßnahmen und die Düngung. Auf Anfrage sind sie verpflichtet, Informationen über das Auftreten und die Entwicklung von Schadorganismen, die im Tagebuch erfasst sind, bereitzustellen.
Den vollständigen Text der Verordnung Nr. 14 zum Schutz von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen vor wirtschaftlich bedeutenden Schadorganismen finden Sie HIER.
