'Förderung im Rahmen eines Programms zur Bekämpfung von Schädlingen in Dauerkulturen'
Author(s): Растителна защита
Date: 31.10.2016
2798
Vom 4. bis 18. November sind bei den Regionaldirektionen des Staatsfonds Landwirtschaft Anträge auf Unterstützung im Rahmen des Programms „Beihilfe zur Deckung der Kosten von Landwirten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen des Nationalen Programms zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode“ einzureichen.
Der Antragszeitraum für das Programm „Beihilfe zur Deckung der Kosten von Landwirten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen des Nationalen Programms zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode“ beginnt am 4. November 2016 und läuft bis zum 10. November.
Am 30. November wird die Berichterstattung über die im Zusammenhang mit der Herbstspritzung durchgeführten Aktivitäten abgeschlossen sein, und der 19. Dezember 2016 wurde als Termin für den Vertragsabschluss und die Auszahlung der Mittel aus der staatlichen Beihilfe bekannt gegeben.
Die Beihilfe wird gewährt, um einen Teil der Kosten von Landwirten zu decken, die folgende Dauerkulturen anbauen: Kern- und Steinobstarten, Erdbeeren und Himbeeren, für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln und Mitteln zur Beschleunigung des Laubzerfallsprozesses, die zur Bekämpfung und Ausrottung von Schädlingen eingesetzt werden, die vom Programm in Dauerkulturen während der Winterperiode erfasst werden, oder für die sogenannte „Winterbehandlung“.
Wir möchten daran erinnern, dass der Verwaltungsrat (VR) des Staatsfonds Landwirtschaft (SFA) in seiner Sitzung zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 1 Million Lewa für die Herbstphase des Programms genehmigt hat, und für diesen Zeitraum unterstützt das Programm Kosten von bis zu 100 Lewa pro Hektar (inkl. MwSt.).
