NAZ stimmt der Einführung von Zollkontingenten für die Ukraine nicht zu

Author(s): Растителна защита
Date: 31.10.2016      2060

Am 21.10.2016 übermittelte der Nationalverband der Getreideproduzenten einen Einspruchsbrief an den EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Phil Hogan, und an die Landwirtschaftsministerin der Republik Bulgarien, Desislava Taneva, gegen die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verordnung zur Einführung vorübergehender autonomer Handelsmaßnahmen für die Ukraine ab 2017 als Ergänzung zu den im Assoziierungsabkommen vom 29.06.2016 gewährten Handelszugeständnissen. Eine solche Maßnahme wird Getreideproduzenten und -händler aus der EU benachteiligen und zusätzliche negative Auswirkungen auf den Markt für diese Waren haben.

Nach Ansicht des Nationalverbands der Getreideproduzenten wird der Vorschlag zur Einführung von Zollkontingenten für die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der Ukraine für 2017, und zwar für: Weichweizen – 100.000 t, Mais – 650.000 t, Gerste – 350.000 t, alle landwirtschaftlichen Erzeuger und Getreidehändler aus der EU benachteiligen und zusätzliche negative Auswirkungen auf den Markt für diese Waren haben.

Unter Berücksichtigung der Trends auf den internationalen Getreidemärkten, bei denen bereits rekordtiefe Preisniveaus anhaltend beibehalten werden, wird dies die Situation in der Schwarzmeerregion weiter verschärfen. Gleichzeitig sind von einer solchen Entscheidung die EU-Mitgliedstaaten dieser Region am stärksten betroffen, wo die Märkte genau von den großen Exporteuren wie der Ukraine bestimmt werden.

Andererseits ist die Einfuhr der genannten Mengen an landwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht durch die Bedürfnisse der EU bedingt, da die binnenländische Produktion den Verbrauch sicherstellt.

Diese Art von Markteingriff wird nur negative Folgen für europäische Landwirte und Händler haben, die sich ohnehin in einer nicht privilegierten Position befinden, insbesondere was Bulgarien und Rumänien betrifft.

Die Absicht der Europäischen Kommission, ein solches Präferenzregime anzuwenden, entspricht nicht einem der Hauptziele der Gemeinsamen Agrarpolitik – einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft in der EU. In diesem Zusammenhang fordert der NAGP die Europäische Kommission auf, ihren Vorschlag zur Erhöhung der Zollkontingente für die Ukraine für die oben genannten landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu überdenken und zurückzuziehen.

Quelle: Nationalverband der Getreideproduzenten