Die Qualitäten von Weinen werden durch ein neues europäisches Gesetz geregelt.

Author(s): Растителна защита
Date: 27.09.2016      2281

Ein neues Gesetz, das vom Ministerrat zur Sicherung der Qualität von Weinen und Spirituosen ausgearbeitet wurde, liegt bis zum 29. September zur öffentlichen Konsultation vor. Nach dem Gesetzentwurf wird das Territorium des Landes fünf geografische Weinbaugebiete und sieben Arten von Obstrakia umfassen, die gemäß den europäischen Anforderungen hergestellt und gekennzeichnet werden.

Ein zentraler Punkt im Vorschlag für das neue Gesetz ist die kontrollierte und begrenzte Neuanpflanzung von Weinbergen. Nach europäischen Standards kann dieser Ansatz die Qualität des Weins sowohl in Bulgarien als auch in Europa bewahren. Das neue EU-System für die gemeinsame Marktorganisation landwirtschaftlicher Erzeugnisse sieht eine Begrenzung der Anzahl der Weinberge und eine Regulierung der Anforderungen für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung vor. Das Gesetz über Wein und Spirituosen zielt darauf ab, einen klaren regulatorischen Rahmen zu schaffen und betrügerische Praktiken zu verhindern.

Die Kontrolle und Erteilung von Genehmigungen für Neuanpflanzungen und Nachpflanzungen wird von der Exekutivagentur für Weinbau und Wein durchgeführt, die auch die Rodung illegaler Flächen anordnen kann. Unter ihrer Zuständigkeit wird die Einhaltung von Fristen und der Größe der ausgewiesenen Gebiete überwacht. Es ist vorgesehen, dass Genehmigungen für Neuanpflanzungen auf nur bis zu 1 % der bestehenden Flächen des Vorjahres beschränkt werden. Die Anwendungsdauer des Genehmigungsregimes für Weinberge in der Gemeinschaft gilt seit Anfang dieses Jahres und wird bis Ende 2030 gelten. Mit Hilfe eines Weinbergregisters wird überwacht, ob alle Anforderungen eingehalten werden.

Die Anforderungen für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung werden geregelt. Der Gesetzentwurf enthält Definitionen nicht nur für traditionelle Rakias, Minzlikör und Mastika, sondern auch für Obstweine und Essigarten, einschließlich Balsamico-Essig.

Das neue Gesetz teilt Bulgarien in fünf geografische Weinbaugebiete ein – Nördliche "Donauebene", Östliche "Schwarzes Meer", Subbalkanische "Rosental", Südliche "Thrakische Tiefebene" und Südwestliche "Strumatal".

In der Definition von Rakia wird angegeben, dass zu den Gebieten mit geschützter Ursprungsbezeichnung Novo Selo, Suhindol, Nikopol, Euxinograd, Sliven, Lyubimets und Parvenets gehören. Obstrakia dürfen nur aus Pflaume, Apfel, Aprikose, Birne, Pfirsich, Kirsche und Himbeere hergestellt werden.