Gemeinsame Durchführung der Schulprogramme

Author(s): Растителна защита
Date: 26.09.2016      3281

Eine neue Verordnung, die die Bedingungen für die Durchführung der Programme „Schulobst“ und „Schulmilch“ zusammenfasst, wird zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands sowohl für die Begünstigten als auch für die für ihre Umsetzung zuständigen Behörden führen.

Der Ministerrat hat eine neue Verordnung über die Bedingungen für die Durchführung der Programme „Schulobst“ und „Schulmilch“ verabschiedet. Gemäß den neuen Regeln ist es ab dem nächsten Schuljahr 2017/18 für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtend, die beiden Programme zusammenzuführen und in einem Programm zu kombinieren. Um weiterhin gesunde Ernährungsgewohnheiten bei Schülern zu fördern und die Durchführung der Programme zu erleichtern, mit dem Ziel, eine effektive und zielgerichtete Verwendung der EU-Mittel sicherzustellen, werden die beiden Schulprogramme zu einem zusammengelegt. Es wird erwartet, dass dies den Verwaltungsaufwand verringert und dass die Zusammenlegung die Kosten für Lebensmittellieferanten an Schulen im Land senken wird. Die Durchführung der Programme wird auch mit Mitteln kofinanziert, die im Haushalt des Staatsfonds "Landwirtschaft" vorgesehen sind.

Das Programm „Schulobst“ wird in unserem Land seit 2010 erfolgreich umgesetzt. Seine Durchführung erhält positive Resonanz in der Öffentlichkeit und die Zahl der Teilnehmer steigt jedes Schuljahr. Das übergeordnete Ziel des Programms zur Bereitstellung von Obst in Schulen ist es, einen rechtlichen und finanziellen Rahmen für eine nachhaltige Erhöhung des Anteils von Obst und Gemüse in der Ernährung von Kindern zu schaffen und ihre gesunden Ernährungsgewohnheiten zu entwickeln. Die wichtigste Präventionsmaßnahme im Kampf gegen Fettleibigkeit bei Kindern ist der tägliche Verzehr von 400 Gramm einer Vielfalt an Gemüse und Obst – die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene optimale Aufnahme.

Das Programm „Schulmilch“ Das Programm „Schulmilch“ wird in Bulgarien seit 2009 durchgeführt. Die Kampagne zielt darauf ab, in Schulkantinen Milchprodukte von inländischen Herstellern anzubieten, die gemäß BDS hergestellt und gemäß europäischer Anforderungen gekennzeichnet sind. Infolge des 2015 angewandten neuen Ansatzes und der bereitgestellten nationalen Finanzierung hat sich das Interesse an dem Programm um ein Vielfaches erhöht.

Offiziell werden ab dem 1. August 2017 die beiden bestehenden Programme in der Europäischen Union – „Schulobst“ und „Schulmilch“ – an den einheitlichen Rechtsrahmen der Union angeglichen. Die neuen Regeln zielen auf eine höhere Effizienz, eine gezieltere Unterstützung und eine verbesserte pädagogische Dimension ab.

Das gesamte EU-Budget für die beiden Programme beträgt 250 Millionen Euro für ein Schuljahr, davon 150 Millionen Euro für Obst und Gemüse und 100 Millionen Euro für Milch.

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