Weiße Flecken auf landwirtschaftlichen Flächen

Author(s): Растителна защита
Date: 30.07.2016      2554

Am 31. Juli endet die Frist, innerhalb derer Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen erklären müssen, wie sie diese bewirtschaften werden. Wenn nicht angegeben wird, wie und von wem diese Parzellen genutzt werden, obliegt es dem Staat, sie von Amts wegen zuzuteilen. Das Problem ist, dass 1 Million Dekar Ackerland in die sogenannten weißen Flecken fallen – Gebiete, deren Eigentümer unbekannt ist oder die in den letzten Jahren nicht unter einem bestimmten Namen gemeldet wurden, wie Daten des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung zeigen.

Alle Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen müssen bis zum 31. Juli erklären, wie sie ihre landwirtschaftlichen Grundstücke bewirtschaften werden. In den Erklärungen muss angegeben werden, ob das Land persönlich bewirtschaftet oder verpachtet wird.

1 Million Dekar Ackerland fallen in die sogenannten weißen Flecken – Gebiete, deren Eigentümer unbekannt ist oder die in den letzten Jahren nicht unter einem bestimmten Namen gemeldet wurden, wie Daten des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung zeigen. Falls der Grundeigentümer keine Erklärung eingereicht hat, liegt die rechtliche Grundlage für die Nutzung im nächsten Wirtschaftsjahr bei dem Nutzer, in dessen Eigentum auch die nicht registrierten Dekar fallen. Der Eigentümer der weißen Flecken erhält einen bestimmten Betrag, weil sein Land genutzt wurde. Die Zahlung kann bei der regionalen Direktion für Landwirtschaft am Standort des Grundstücks erhalten werden, und die Verjährungsfrist für den Erhalt des Geldes beträgt zehn Jahre. Oft sind die Eigentümer jedoch abwesend, sie interessieren sich nicht für das Schicksal ihres Landes und fordern die ihnen zustehende Vergütung nicht ein.

Die kommunalen Ämter für „Landwirtschaft“ erstellen vorläufige Register, die bis zum 5. August bekannt gegeben werden. Diese Register müssen von allen Eigentümern und betroffenen Personen überprüft werden, um den Status jedes Grundstücks einzusehen, und Berichtigungen des Registers können bis zum 15. August vorgenommen werden.