Kostenlose Beratungsdienste für kleine landwirtschaftliche Betriebe

Author(s): Растителна защита
Date: 29.05.2016      2586

Der Nationale Agrarberatungsdienst (NAAS) ist die einzige Organisation, die in der Verordnung Nr. 7 vom 5. Mai 2016 zur Durchführung der Teilmaßnahme 2.1.2 „Beratungsdienste für kleine landwirtschaftliche Betriebe“ benannt und von der EG zugelassen ist, um kleine landwirtschaftliche Betriebe kostenlos zu beraten. Der Start der Beratungsdienste beginnt nach Genehmigung des Inhalts der Beratungspakete, die der NAAS bereitstellen wird, durch den Minister für Landwirtschaft und Ernährung. Dies wird voraussichtlich Mitte Juni geschehen.

Die Verordnung Nr. 7 vom 5. Mai 2016 zur Durchführung der Teilmaßnahme 2.1.2 „Beratungsdienste für kleine landwirtschaftliche Betriebe“ im Rahmen der Maßnahme 2 „Beratungsdienste, Betriebsführungsdienste und Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe“ des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2014–2020 wurde im Staatsanzeiger Nr. 36 vom 13.05.2016 veröffentlicht. Der NAAS wird ihnen Beratungsdienste vollständig kostenlos in Form von 6 grundlegenden Beratungspaketen (AP) anbieten, darunter:

  • Erstellung eines Geschäftsplans und Antrags auf Unterstützung im Rahmen der Teilmaßnahme 6.3 „Beihilfe für die Gründung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe“ des PEPLR 2014–2020 sowie im Rahmen der Teilmaßnahmen 4.1.2 „Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen des thematischen Teilprogramms für die Entwicklung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe“, 4.2.2 „Investitionen in die Verarbeitung/Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen des thematischen Teilprogramms für die Entwicklung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe“, 4.4.2 „Nichtproduktive Investitionen im Rahmen des thematischen Teilprogramms für die Entwicklung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe“ und 6.4.2 „Investitionen zur Unterstützung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten im Rahmen des thematischen Teilprogramms für die Entwicklung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe“;
  • Bereitstellung von Informationen und Beratung zu den gesetzlichen Verwaltungsanforderungen (SMR) und den nationalen Standards für die gute landwirtschaftliche und ökologische Verfassung (GLÖZ) von Flächen sowie Bewertung der sich daraus ergebenden Verpflichtungen für kleine landwirtschaftliche Betriebe;
  • Bereitstellung von Informationen und Beratung zu klima- und umweltfreundlichen landwirtschaftlichen Praktiken, einschließlich: der Anforderungen und Bedingungen für die Erhaltung des bestehenden Dauergrünlands, der Fruchtfolge und der ökologischen Vorrangflächen; der Anforderungen der nationalen Gesetzgebung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie; Beratung zur Steigerung der Wassereffizienz im Betrieb; Informationen und Beratung zu Maßnahmen zur Minderung und Anpassung an den Klimawandel, zum Schutz der biologischen Vielfalt und des Wassers;
  • Bereitstellung von Informationen und Beratung zu Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsnormen;
  • Bereitstellung von Informationen und Beratung zu den Anforderungen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes für landwirtschaftliche Kulturen sowie spezifische Beratung zur Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen in Betrieben gemäß der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz;
  • Beratung zu: Modernisierung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben; Einführung von Innovationen; Auswahl geeigneter landwirtschaftlicher Maschinen; Diversifizierung der Betriebstätigkeiten; Optimierung der Betriebstätigkeiten und wirtschaftlich rentabler Kulturen und Tierarten; geeignete Produktions- und Organisationsstruktur für die Betriebsentwicklung; geeignete Vermarktungskanäle für den Produktabsatz; gesetzliche und regulatorische Anforderungen im Zusammenhang mit Zulassungs-, Genehmigungs- und Lizenzierungsregimen im Agrarbereich; Risikomanagement in landwirtschaftlichen Betrieben; Möglichkeiten für die Beteiligung kleiner Landwirte an der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit; Anforderungen an die ökologische/biologische Produktion, einschließlich der Erstellung von Anträgen auf Unterstützung im Rahmen der Maßnahme 11 „Ökologischer Landbau“ des PEPLR 2014–2020; Beratung zum Schutz der Tiergesundheit. Im Rahmen dieses Pakets wird der NAAS auch Anträge auf Unterstützung im Rahmen der Maßnahme 10 „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“ des PEPLR 2014–2020 erstellen und kleine landwirtschaftliche Betriebe bei der Teilnahme an der Maßnahme 9 „Errichtung von Erzeugergruppen und -organisationen“ des PEPLR 2014–2020 unterstützen;

Quelle: NAAS