Staatsbeihilfe

Author(s): Растителна защита
Date: 11.04.2016      2694

Der Staatsfonds „Landwirtschaft“ gewährt 1 Million BGN für die Bekämpfung der Tomatenminiermotte und weitere 1 Million BGN für die Bekämpfung von Bodenschädlingen im Kartoffelanbau

Tomatenminiermotte (Tuta absoluta)

Der Staatsfonds „Landwirtschaft“ gewährt im Jahr 2016 eine Unterstützung in Höhe von 1 Million BGN für die Bekämpfung der Tomatenminiermotte. Die Mittel werden im Rahmen des Beihilfeschemas zur Kostenerstattung für die Durchführung von Maßnahmen des Nationalen Maßnahmenprogramms zur Bekämpfung der Tomatenminiermotte - Tuta absoluta Meyrick (Lepidoptera) bereitgestellt.

Vom 11. April bis zum 30. September 2016 ist ein Verfahren zur Einreichung von Anträgen im Rahmen des Schemas eröffnet. Die Unterlagen werden bei den Regionaldirektionen des Fonds „Landwirtschaft“ entgegengenommen.

Die Mittel entschädigen die Ausgaben von Gemüseerzeugern für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln gegen die Tomatenminiermotte. Zugelassene Antragsteller im Rahmen des Schemas müssen die Berichtsdokumente bis zum 21. Oktober einreichen. Die Frist für den Abschluss der Verträge und für die Auszahlung der Beihilfe ist der 30. November 2016.

Die Höhe der Unterstützung für einen einzelnen landwirtschaftlichen Erzeuger wird vom Verwaltungsrat des Staatsfonds Landwirtschaft nach Abschluss des Antragsverfahrens und der Verwaltung der förderfähigen Fläche festgelegt.

Drahtwürmer (Elateridae)

Der Verwaltungsrat des Staatsfonds „Landwirtschaft“ genehmigte für 2016 eine Finanzmittelausstattung von 1 Million BGN im Rahmen des Beihilfeschemas zur Erstattung der Kosten landwirtschaftlicher Erzeuger für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von Bodenschädlingen in Kartoffeln. Die Maßnahmen werden im Rahmen des Nationalen Maßnahmenprogramms zur Bekämpfung von Bodenschädlingen in Kartoffeln der Familie der Drahtwürmer (Elateridae) durchgeführt.

Anträge auf Teilnahme am Schema werden bei den Regionaldirektionen des Fonds vom 11. April bis zum 13. Mai entgegengenommen.

Bis zum 20. Juni müssen landwirtschaftliche Erzeuger Berichtsdokumente für die durchgeführten Maßnahmen zur Behandlung von Kartoffelkulturen einreichen. Die Frist für den Abschluss der Verträge und für die Auszahlung der Beihilfe ist der 15. Juli 2016.

Quelle: Staatsfonds „Landwirtschaft“