Wie funktioniert die Unterstützung durch EU-Mittel und Mittel aus dem Staatshaushalt?

Author(s): Добринка Павлова, директор на Дирекция „Биологично земеделие и растениевъдство“
Date: 14.02.2016      2391

Erzeuger von Obst und Gemüse werden in der aktuellen Programmperiode 2014–2020 auf drei Arten unterstützt. Im Rahmen der Direktzahlungen hat Bulgarien der Europäischen Kommission die Einführung von drei Systemen gekoppelter Unterstützung für Obst- und Gemüseerzeuger notifiziert.

Auf drei Arten werden Obst- und Gemüseerzeuger (Freiland- und Gewächshausproduktion) in der aktuellen Programmperiode unterstützt:

  • mit Mitteln aus den europäischen Fonds;
  • durch Maßnahmen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums (ebenfalls europäische Fonds);
  • mit Mitteln aus dem Staatshaushalt.

I. Die erste Art der Unterstützung erfolgt mit Mitteln aus Direktzahlungen (europäische Fonds) durch folgende Systeme:

  • Einheitliche Betriebsprämienregelung (SAPS) – indikativer Satz 162,00 BGN/ha für 2015;
  • Gekoppeltes Unterstützungssystem für Obst (indikativer Satz 1.662,00 BGN/ha für 2015);
  • Gekoppeltes Unterstützungssystem für Gemüse (Freilandproduktion) – (indikativer Satz 2.071,00 BGN/ha für 2015);
  • Gekoppeltes Unterstützungssystem für Gewächshausgemüse (indikativer Satz 8.814 BGN/ha für 2015);
  • Umverteilungszahlungssystem (indikativer Satz 148,60 BGN/ha für 2015);
  • Zahlungssystem für klimafreundliche und umweltgerechte landwirtschaftliche Verfahren – Grüne Direktzahlungen (indikativer Satz 125,70 BGN/ha für 2015);
  • System für Junglandwirte (indikativer Satz 40,50 BGN/ha für 2015).

Die garantierten separaten Budgets für die Systeme der gekoppelten Direktunterstützung für Obst und Gemüse kommen zu den grundlegenden Direktzahlungssystemen – der Einheitlichen Betriebsprämienregelung und den Grünen Direktzahlungen – hinzu.

Im Rahmen der Direktzahlungen hat Bulgarien der Europäischen Kommission die Einführung von drei Systemen gekoppelter Unterstützung für Obst- und Gemüseerzeuger für den Zeitraum 2015–2020 wie folgt notifiziert:

1. Gekoppeltes Unterstützungssystem für Obst – Unterstützungsberechtigt sind Landwirte mit förderfähigen Flächen von mindestens 0,5 ha (zusammen oder getrennt) der folgenden Arten: Äpfel, Birnen, Aprikosen, frühe Aprikosen, Pfirsiche und Nektarinen, Pflaumen (Prunus domestica), Süßkirschen, Sauerkirschen, Walnüsse, Tafeltrauben, Erdbeeren und Himbeeren. Das Budget für 2015 im Rahmen dieses Systems beläuft sich auf 20.024.464 EUR und das erwartete Unterstützungsniveau beträgt etwa 507 EUR/ha.

2. Gekoppeltes Unterstützungssystem für Gemüse – Unterstützungsberechtigt sind Landwirte mit förderfähigen Flächen von mindestens 0,5 ha (zusammen oder getrennt) des folgenden Gemüses – Freilandproduktion: Tomaten, Paprika, Gurken, Einlegegurken, Kopfkohl, Zwiebeln – ausgereift, Auberginen, Karotten, Gartenerbsen – grün, Gartenbohnen – grün, Knoblauch – ausgereift, Kartoffeln, Wassermelonen, Melonen und Kürbisse. Das Budget für 2015 im Rahmen dieses Systems beläuft sich auf 17.861.580 EUR und das erwartete Unterstützungsniveau beträgt etwa 470 EUR/ha.

3. Gekoppeltes Unterstützungssystem für Gewächshausgemüse – Unterstützungsberechtigt sind Landwirte mit förderfähigen Flächen von mindestens 0,5 ha (zusammen oder getrennt) des folgenden Gemüses (Gewächshausproduktion): Tomaten, Paprika und Gurken. Das Budget für 2015 im Rahmen dieses Systems beläuft sich auf 2.650.000 EUR und das erwartete Unterstützungsniveau beträgt etwa 2.500 EUR/ha.

Angesichts der relativ kleineren Betriebsgrößen in diesem Sektor profitieren Obst- und Gemüseerzeuger auch von der Einführung der Umverteilungszahlung in Form eines Aufschlags für die ersten 30 ha aller Betriebe (bereits 2014 eingeführt) sowie vom System für kleine landwirtschaftliche Betriebe, das eine Zahlung von 500 bis 1.250 EUR pro Betrieb vorsieht (freiwilliger Eintritt in das System nur im Jahr 2015).

II. Die zweite Art der Unterstützung erfolgt durch Finanzierung im Rahmen von Maßnahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014–2020. Dem Sektor "Obst und Gemüse" wird im Rahmen des Programms durch die Definition von Projektbewertungskriterien und gezielte Aufrufe eine vorrangige Unterstützung gewährt. Landwirte, die Obst und Gemüse produzieren, können Projekte im Rahmen der folgenden Maßnahmen des PRLR 2014–2020 (europäische Fonds) einreichen:

  • Maßnahme 4 – Investitionen in materielle Vermögenswerte;
    • Teilmaßnahme 4.1. Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe;
    • Teilmaßnahme 4.2. Investitionen in die Verarbeitung/Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse;
  • Teilmaßnahme 6.1. Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte im Rahmen der Maßnahme 6 Entwicklung von Betrieben und Unternehmen;
  • Maßnahme 9 – Gründung von Erzeugergruppen und -organisationen;
  • Maßnahme 10 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen;
  • Maßnahme 11 – Ökologischer Landbau.

III. Die dritte Art ist die Unterstützung mit Mitteln aus dem Staatshaushalt durch staatliche Beihilfen:

  • Staatliche Beihilfe für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe durch Körperschaftsteuerermäßigung;
  • Staatliche Beihilfe zum Ausgleich von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen bei 100%igem Produktionsausfall infolge widriger Witterungsereignisse, die einer Naturkatastrophe gleichgestellt werden können;
  • Staatliche Beihilfe zur Mitfinanzierung von Versicherungsprämien für die Versicherung der landwirtschaftlichen Produktion;
  • De-minimis-Beihilfe – für Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Bewässerungswasser;
  • Staatliche Beihilfe zum Ausgleich der Kosten der Landwirte im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Programms zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode;
  • Staatliche Beihilfe für Landwirte im Rahmen eines Qualitätssystems für die Produktion von Saat- und Pflanzgut;
  • Staatliche Beihilfe zum Ausgleich der Kosten der Landwirte im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des "Nationalen Maßnahmenprogramms zur Bekämpfung der Tomatenminiermotte – Tuta absoluta Meyruck (Lepidoptera)";
  • Staatliche Beihilfe zum Ausgleich der Kosten der Landwirte im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des "Nationalen Maßnahmenprogramms zur Bekämpfung von Bodenschädlingen bei Kartoffeln aus der Familie der Schnellkäfer (Elateridae)".