Staatlicher Fonds Landwirtschaft gewährt 3 Millionen Lewa im Rahmen des Programms zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen

Author(s): Растителна защита
Date: 31.01.2016      3620

Die Beihilfe zur Deckung der Kosten der Landwirte im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Programms zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode 2016 beläuft sich auf 3.000.000 BGN. Anträge für die erste Periode werden vom 8. Februar bis zum 2. März 2015 einschließlich entgegengenommen! Kleine und mittlere Unternehmen, die Dauerkultur-Obstanlagen, Erdbeeren und Himbeeren bewirtschaften, können von dieser Beihilfe profitieren.

Auf der Sitzung des Verwaltungsrats des Staatsfonds "Landwirtschaft" am Freitag, dem 29. Januar, wurde beschlossen, dass der Gesamtbetrag der Beihilfe für Landwirte im Rahmen des staatlichen Beihilfesystems "Beihilfe zur Deckung der Kosten der Landwirte im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Programms zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode" für 2016 3 Millionen Lewa beträgt. Die finanzielle Unterstützung ist in zwei Phasen unterteilt - im Frühjahr - nach Ende der Kälteperiode bis zum Knospenschwellen und im Herbst - während der Zeit des Massenblattfalls. Die Erzeuger erhalten zunächst 2 Millionen Lewa bei Beantragung von Pflanzenschutzmitteln, die in der Zeit nach Ende der Kälteperiode bis zum Knospenschwellen eingesetzt werden. Der verbleibende Betrag - 1 Million Lewa - wird für Produkte zur Beschleunigung der Laubzersetzungsprozesse während der Wintersaison bereitgestellt, die im Herbst während der Zeit des Massenblattfalls ausgebracht werden.

Wichtig! Anträge für die erste Periode werden vom 8. Februar bis zum 2. März 2015 einschließlich entgegengenommen! Die Antragsunterlagen werden bei den Regionaldirektionen des Staatsfonds "Landwirtschaft" entsprechend der ständigen Adresse von natürlichen Personen oder Einzelunternehmern bzw. entsprechend dem eingetragenen Sitz für juristische Personen entgegengenommen. Kleine und mittlere Unternehmen, die Dauerkultur-Obstanlagen, Erdbeeren und Himbeeren bewirtschaften, können von dieser Beihilfe profitieren.

Der Staatsfonds "Landwirtschaft" wird die Beihilfe auf der Grundlage von Rechnungen für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln auszahlen, die nach der Einreichung der Unterlagen bei den Regionaldirektionen ausgestellt wurden. Die Frist für die Berichterstattung und Einreichung von Unterlagen über die von den Landwirten getätigten Ausgaben ist der 15. April 2016, und für den Abschluss von Verträgen und die Auszahlung der Mittel der 27. Mai.

Der Verwaltungsrat des Staatsfonds "Landwirtschaft" wird zusätzlich die Frist für die Einreichung von Unterlagen für die zweite Periode festlegen.

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung