Änderungen im Zeitplan für Direktzahlungen für die Kampagne 2015
Author(s): Растителна защита
Date: 13.01.2016
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Indikativer Zeitplan für die Ausführung der Zahlungen im Rahmen der Direktzahlungsregelungen und Maßnahmen, erstellt vom Staatsfonds "Landwirtschaft"
Am 7. Januar 2016 veröffentlichte der Staatsfonds "Landwirtschaft" einen aktualisierten und indikativen* Zeitplan für die bevorstehenden Zahlungsanweisungen im Rahmen der Direktzahlungsregelungen und Maßnahmen für die Kampagne 2015, die im laufenden Jahr 2016 durchgeführt werden. Der Zeitplan berücksichtigt auch die im Zeitraum Oktober - Dezember 2015 getätigten Zahlungen. Er ist auf den Staatshaushalt und die technisch erforderliche Zeit für die verschiedenen Bearbeitungsstufen abgestimmt, die die Beihilfeanträge durchlaufen.
Den vollständigen Zeitplan finden Sie HIER
Eine der wesentlichen Änderungen im aktualisierten Zeitplan ist die neu festgelegte Frist für den Beginn der Zahlungsanweisungen (20.-30. April) für die Zahlungsregelung für landwirtschaftliche Praktiken, die für das Klima und die Umwelt vorteilhaft sind - Grüne Direktzahlungen (GDZ). Wir erinnern daran, dass die Grünen Direktzahlungen ursprünglich für den Zeitraum Mai-Juni 2016 geplant waren.
Maßnahme 11 (ELER 2014-2020) - Ökologischer Landbau wird Ende des nächsten Monats beginnen (22.-26. Februar). Die Regelungen für gekoppelte Stützung für Obst (CSF), für Gemüse (CSV) und für den Gemüseanbau unter Glas (CSGV) werden die Zahlungsanweisungen zwischen dem 1. und 10. März 2016 beginnen.
Es ist wichtig zu wissen, dass Investitionsprojekte komplex sind und mindestens 4-5 Monate intensiver Vorbereitung benötigen, um entwickelt und für die Finanzierung vorbereitet zu werden. Dies bedeutet, dass diejenigen, die eine Finanzierung erhalten möchten, sofort mit der Vorbereitung der Unterlagen beginnen können.
* Der Zeitplan für die Durchführung der Zahlungsanweisungen ist indikativ. Die endgültige Anweisung der Anträge erfolgt, nachdem das Verfahren zur Klärung doppelt gemeldeter Flächen abgeschlossen ist, die Frist für die Einreichung von Einwänden bezüglich der Ebene "Für Beihilfen förderfähige Flächen" abgelaufen ist und bis zum 30. Juni eine endgültige Ebene gemäß Artikel 75 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellt wurde.
Quelle: Staatsfonds "Landwirtschaft"
