Staatlicher Fonds "Landwirtschaft" wird zusätzlich 1 Million Lewa für die Entschädigung der Winterspritzung bei mehrjährigen Kulturen bereitstellen
Author(s): Растителна защита
Date: 05.11.2015
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Ab dem 5. November werden Anträge auf Unterstützung im Rahmen des Nationalen Programms zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode entgegengenommen.
Das Nationale Programm zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode zielt darauf ab, Verluste und die Ausbreitung von Krankheiten und Schädlingen im Land zu begrenzen. Das Programm befasst sich in erster Linie mit Schädlingen, die durch die angewendeten agrotechnischen und chemischen Bekämpfungsmaßnahmen außerhalb der Vegetationsperiode der Pflanzen betroffen sind. Die in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen gelten nur für Kern- und Steinobstarten. Ihre Durchführung verringert den Überwinterungsbestand von Schädlingen und Krankheitserregern in Obstkulturen, was die normale Entwicklung der Pflanzen zu Beginn der Vegetationsperiode sicherstellt und die Anzahl der Vegetationsspritzungen reduziert. Dieses aktuelle Nationale Programm richtet sich an Fachleute – Agronomen und landwirtschaftliche Erzeuger – und wurde auf der Grundlage von Artikel 6, Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes und der Verordnung Nr. RD 09-656/27.09.2013 des Ministers für Landwirtschaft und Ernährung entwickelt. Dieses offizielle Dokument des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung beschreibt detailliert die zugelassenen Pflanzenschutzmittel, mit denen Obstbäume während der Winterperiode auf dem Gebiet des Landes behandelt werden dürfen.
Vom 5. bis 20. November werden Anträge auf Unterstützung im Rahmen des Nationalen Programms zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode in den Regionaldirektionen des Staatsfonds "Landwirtschaft" entgegengenommen. Der SFA beschloss, eine zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 1 Million Lewa als staatliche Beihilfe bereitzustellen, um Landwirte für die Kosten der Winterspritzungen in Dauerkulturen zu entschädigen. Somit erreicht der für 2015 vorgesehene Gesamthilfebetrag 3 Millionen Lewa. Innerhalb der angekündigten Antragsfrist wird Beihilfe für kleine und mittlere Unternehmen – registrierte Landwirte von Obstkulturen, Erdbeeren und Himbeeren – gewährt. Alle Kosten für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln sowie für Produkte zur Beschleunigung des Laubzersetzungsprozesses werden gefördert.
Die Frist für die Berichterstattung über die im Zusammenhang mit den Winterspritzungen durchgeführten Maßnahmen ist der 4. Dezember, und für den Abschluss von Verträgen und die Auszahlung der staatlichen Beihilfemittel der 18. Dezember 2015.
Nationales Programm zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode
