Bulgarien bleibt ein Land, in dem der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verboten sein wird.

Author(s): Растителна защита
Date: 07.10.2015      1693

Das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung behält seine Position bei, dass Bulgarien vom Anbau von GVO-Pflanzen ausgenommen sein soll. Gemäß der Richtlinie 2001/18/EG hat jeder Mitgliedstaat bis zum 3. Oktober 2015 die Möglichkeit, mitzuteilen, ob er den Anbau von GVO-Produkten, für die ein Antrag gestellt oder eine Genehmigung erteilt wurde, verbieten möchte. Dies garantiert die Unmöglichkeit, den geografischen Geltungsbereich des Anbaus von GVO-Pflanzen auf der Grundlage eingegangener Anträge für deren Anbau anzupassen. Durch diese Maßnahmen verbietet Bulgarien den Anbau von 9 Arten von gentechnisch verändertem Mais, Soja und Nelken:

1. Mais Bt11xMIR604xGA21;

2. Mais MIR604;

3. Mais GA 21;

4. Mais Bt11;

5. Mais 1507 x 59122;

6. Mais 59122;

7. Mais 1507;

8. Mais MON 810;

9. Soja 40-3-2;

10. Nelke Moonshadow 1

Das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung hat 10 Benachrichtigungsschreiben an die Europäische Kommission gesandt, die garantieren, dass GVO-Produkte in unserem Land nicht angebaut werden. Brüssel bestätigte den Erhalt der bulgarischen Anfrage, und die Unternehmen, die eine Absicht zum Anbau von GVO-Pflanzen hier geäußert haben, haben 30 Tage Zeit, zu antworten, ob sie zustimmen, erläuterte der Sprecher der Kommission, Enrico Brivio: "Wenn die Unternehmen die Anfrage nicht akzeptieren, hat Bulgarien eine zweite Möglichkeit, das Verbot des GVO-Anbaus zu verhängen. Es muss dann erneut eine begründete Stellungnahme gemäß einer anderen Richtlinie vorlegen, die Gründe von erheblichem öffentlichem Interesse anführt – zum Beispiel im Zusammenhang mit der Umweltpolitik, der Landwirtschaft, der Landnutzung oder sozioökonomischen Folgen."