Änderungen im Nationalen Imkereiprogramm
Author(s): Растителна защита
Date: 08.09.2015
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Letzte Woche wurden die veröffentlichten Änderungen des Nationalen Imkereiprogramms für den Zeitraum 2014-2016 im Staatsanzeiger bekannt gegeben.
Der Diebstahl von Bienenstöcken und das Absterben von Bienenvölkern werden in den Anwendungsbereich der Definition von höherer Gewalt aufgenommen. Der Text bezüglich der Förderfähigkeit von Begünstigten, die in früheren Jahren Mittel für den Kauf neuer Bienenstöcke und Bienenschwärme erhalten haben, wurde ebenfalls korrigiert und ergänzt.
Das Neueste an der Verordnung ist der Übergang zur papierlosen Bearbeitung von Anträgen auf Unterstützung, was eine Änderung des Antragsformulars (Anlage Nr. 5a der Verordnung) erforderlich macht. Die Änderungen der Verordnung stehen im Zusammenhang mit der Verringerung der Anzahl der für die Beantragung erforderlichen Dokumente, da die angegebenen Umstände über offizielle Kanäle überprüfbar sein werden. Es genügt als Voraussetzung für die Beantragung im Rahmen des Imkereiprogramms, ein nach der Verordnung registrierter landwirtschaftlicher Erzeuger zu sein.
Was sieht das Nationale Imkereiprogramm für den Zeitraum 2014 – 2016 vor?
Imker können Mittel erhalten für die Förderung von Honig und Bienenprodukten, für Medikamente gegen Varroose, für die Durchführung physikalisch-chemischer Honiganalysen in akkreditierten Laboren, für den Kauf von Bienenstöcken, Bienenvölkern und Königinnen sowie für die Durchführung wissenschaftlicher Projekte im Bereich der Imkerei. Dies sind die Maßnahmen A, B, C, D und E, die auch in früheren Zeiträumen angewendet wurden. Lediglich die Finanzierung von Ausgaben im Zusammenhang mit der tierärztlichen Kontrolle und der Inanspruchnahme von Hilfe durch Imker-Inspektoren entfällt.
Das Neue für den Zeitraum 2014-2016 ist das Verfahren der Annahme und Einstufung. Für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Varroose und zur Durchführung physikalisch-chemischer Analysen von Bienenhonig (Maßnahmen B und C) wird der Staatsfonds "Landwirtschaft" (SFA) Verträge mit allen Imkern abschließen, die die im Nationalen Imkereiprogramm (NIP) und in der Verordnung Nr. 9/19.11.2013 beschriebenen Förderbedingungen erfüllen. Sollte das Budget nicht ausreichen, wird die Beihilfe für alle Antragsteller um einen gleichen Prozentsatz gekürzt. Eine weitere Neuerung ist, dass für die attraktivste Maßnahme – den Kauf von Bienenstöcken, Völkern und Königinnen (Maßnahme D) – die Anträge nun nach Bewertungskriterien eingestuft werden. Diese sind ebenfalls in der Verordnung beschrieben. Das Budget des Programms für die nächsten drei Jahre beträgt insgesamt 13.304.650 BGN. Die Mittel für 2014 belaufen sich auf 4.436.149 BGN, für 2015 auf 4.436.975 BGN und für 2016 auf 4.431.526 BGN. Die Hälfte davon stammt aus der Europäischen Union und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), die andere Hälfte aus dem nationalen Haushalt.
