Letzter Termin für Weinbauern, um die Erstattung ihrer Schädlingsbekämpfungskosten zu beantragen

Author(s): Растителна защита
Date: 13.11.2025      270

Bis zum 14. November 2025 können Erzeuger von Wein- und Tafeltrauben Unterstützung im Rahmen des staatlichen Beihilferegelung „Beihilfen zum Ausgleich der Kosten der Landwirte im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Programms von Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung und Bekämpfung von Rebschädlingen (Gattung Vitis)“ beantragen. Das vom Verwaltungsrat des Staatlichen Fonds „Landwirtschaft“ (VR des SFL) genehmigte Budget für staatliche Beihilfen für 2025 beträgt 5 Millionen BGN.

Die finanzielle Unterstützung zielt darauf ab, einen Teil der Kosten zu kompensieren, die Landwirten für den Kauf von Produkten zur Bekämpfung von Rebschädlingen entstehen. Die maximale Beihilfenintensität beträgt bis zu 100 % der Kosten, die für den Kauf der verwendeten Präparate anfallen, jedoch nicht mehr als 600 BGN/ha, einschließlich Mehrwertsteuer.

Es werden nur in diesem Jahr entstandene Ausgaben anerkannt. Nur Pflanzenschutzmittel, die im Nationalen Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung von Rebschädlingen beschrieben sind und auf der Website der bulgarischen Agentur für Lebensmittelsicherheit veröffentlicht wurden, sind förderfähig, und Anweisungen zur Beantragung staatlicher Beihilfen können auf der Website des Fonds „Landwirtschaft“ nachgelesen werden.

Anträge im Rahmen des Programms wurden am 24. März eingereicht, und die Frist läuft heute ab. Der Staatliche Fonds „Landwirtschaft“ wird voraussichtlich die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Programms bis zum 10. Dezember auszahlen.