Winzer können bis zum 14. November Beihilfe für Schädlingsbekämpfung beantragen
Author(s): Растителна защита
Date: 04.05.2025
427
Vom 24. März bis 14. November 2025 können Erzeuger von Wein- und Tafeltrauben Unterstützung im Rahmen des staatlichen Beihilfeschemas „Beihilfe zur Kompensation der Kosten der Landwirte im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen gemäß dem Nationalen Maßnahmenprogramm zur Verhinderung der Ausbreitung und Bekämpfung von Schädlingen an der Weinrebe (Gattung Vitis)“ beantragen. Das vom Verwaltungsrat des Staatsfonds Landwirtschaft genehmigte Budget für die staatliche Beihilfe im Jahr 2025 beträgt 5.000.000 BGN. Bis zum 10. Dezember 2025 wird der Staatsfonds „Landwirtschaft“ die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Schemas auszahlen.
Landwirte reichen einen Antrag auf Unterstützung unter Verwendung einer vom Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) generierten Vorlage bei den regionalen Dienststellen des Staatsfonds Landwirtschaft ein, und zwar entsprechend der ständigen Adresse der natürlichen Person oder des Einzelunternehmers bzw. des eingetragenen Sitzes der juristischen Person.
Die Unterstützung zielt darauf ab, einen Teil der den Landwirten entstandenen Ausgaben für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln gegen Schädlinge an der Weinrebe zu kompensieren.
Die maximale Beihilfeintensität beträgt bis zu 100 % der Kosten für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln, die zur Bekämpfung und Eindämmung der Ausbreitung von Schädlingen an der Weinrebe (Gattung Vitis) eingesetzt werden, jedoch nicht mehr als 600 BGN/ha, inkl. MwSt.
Ausgaben für Pflanzenschutzmittel, die im laufenden Jahr entstanden sind, sind förderfähig.
Die förderfähigen Pflanzenschutzmittel, die zur Bekämpfung und Eindämmung der Ausbreitung von Schädlingen an der Weinrebe (Gattung Vitis) eingesetzt werden, sind im Nationalen Maßnahmenprogramm zur Verhinderung der Ausbreitung und Bekämpfung von Schädlingen an der Weinrebe (Gattung Vitis) beschrieben, das auf der Website der Bulgarischen Behörde für Lebensmittelsicherheit im Abschnitt „Nationale Programme“ veröffentlicht ist: https://bfsa.egov.bg/wps/portal/bfsaweb/about.bfsa/administration/national.programs
Die Durchführungsbestimmungen für die staatliche Beihilfe sind auf der Website des Staatsfonds Landwirtschaft im Abschnitt „Förderprogramme und -maßnahmen“, Unterabschnitt „Staatliche Beihilfen“ – „Kurzfristige Förderprogramme“ veröffentlicht.
Quelle: Staatsfonds Landwirtschaft
![MultipartFile resource [file_data]](/assets/img/articles/лозя-помощ.jpg)