"Wofür Landwirte zu Beginn des Jahres einen Antrag stellen"
Author(s): Растителна защита
Date: 09.01.2025
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Zum Jahresbeginn machen wir die landwirtschaftlichen Erzeuger auf die wichtigsten Fristen für die Einreichung von Unterlagen im Januar und Februar aufmerksam. Die Veröffentlichung des vorläufigen Zeitplans für die verbleibenden Zahlungen der Kampagne 2024 bis Ende Juni steht bevor.
Unterlagen für zwei Öko-Regelungen
Bis zum 10. Januar haben Antragsteller der Öko-Regelung „Erhaltung und Wiederherstellung des Bodenpotenzials“ (Eco-PRSP) und der Öko-Regelung „Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes“ (Eco-RUP) die Möglichkeit, die „Erklärung über die Belegunterlagen“ im Elektronischen Dienstesystem (ESS) einzureichen und abzuschließen.
Die für die Aufnahme in die Öko-Regelung Eco-PRSP auf dem Betrieb angewandten Umweltpraktiken sind:
1. Anbau von nichtproduktiven Zwischenfrüchten oder Deckfrüchten mit anschließender Gründüngung;
2. Einsatz von externen organischen Bodenverbesserungsmitteln gemäß einem von einer fachkundigen Person im Bereich Landwirtschaft erstellten Nährstoffmanagementplan.
Nachweis der Vermarktung von Obst und Gemüse
Bis zum 31. Januar 2025 reichen Antragsteller für gekoppelte Stützung für Obst und Gemüse der Kampagne 2024 ihre ausgefüllten elektronischen Bestandsverzeichnisse bei den Regionaldirektionen des Staatsfonds „Landwirtschaft“ (SFA) ein. Die Vorlagen der elektronischen Tabellen und der Rechner sind in den jeweiligen Abschnitten der Interventionen auf der Website des Fonds veröffentlicht.
Antragsteller für die Stützung von Obst und Gemüse müssen die Vermarktung der von den deklarierten Flächen erzielten Erträge im Zeitraum 01.02.2024 – 31.01.2025 nachweisen.
Neu für die Kampagne 2024 ist die Erstellung eines elektronischen Bestandsverzeichnisses der Unterlagen, Zertifikate, amtlichen Etiketten und Verpackungen für das verwendete zertifizierte und/oder Standardsaat- und/oder Pflanzgut anhand einer Standardvorlage, das ausgedruckt und von einem Agronomen beglaubigt werden muss. Dem Bestandsverzeichnis ist eine Kopie des Diploms des beglaubigenden Agronomen beizufügen.
Aufruf für Junglandwirte
Bis zum 27. Januar 2025 werden Anträge auf Unterstützung für Junglandwirte mit einem Budget von über 176 Mio. BGN entgegengenommen. Die Förderung pro Antragsteller beträgt 78.000 BGN.
Berechtigt sind junge Menschen im Alter von 18 bis 40 Jahren mit bereits bestehenden Betrieben. Sie müssen spätestens 24 Monate vor dem Antragstermin gemäß dem Gesetz zur Unterstützung landwirtschaftlicher Erzeuger als Landwirte registriert sein.
Durch die Umsetzung ihres Geschäftsplans müssen sie die Inbetriebnahme einer Investition in materielle Anlagevermögen – Maschinen – Anlagen, Ausrüstungen, Bau- und Montagearbeiten oder den Kauf von landwirtschaftlichen Flächen auf dem Betrieb sicherstellen, die mit ihrer Tätigkeit in Zusammenhang stehen müssen.
Alle Antragsunterlagen werden kostenlos vom Nationalen Beratungsdienst für die Landwirtschaft (NAAS) erstellt.
Aufruf für Kleinbauern
Bis zum 6. Februar 2025 werden Anträge für Projektvorschläge im Rahmen der Intervention „Unterstützung für sehr kleine landwirtschaftliche Betriebe“ angenommen. Die nicht rückzahlbare Finanzhilfe pro Antragsteller beträgt maximal den BGN-Gegenwert von 20.000 EUR, wobei die Auszahlung der Beihilfe in zwei Stufen erfolgt.
Die Förderung in Höhe von 58,6 Mio. BGN zielt auf die Modernisierung und technologische Aufrüstung von Betrieben ab.
Berechtigte Antragsteller im Rahmen der Intervention müssen registrierte Landwirte mit bereits bestehenden Betrieben sowie nach dem Genossenschaftsgesetz registrierte Genossenschaften sein.
Antragsteller im Rahmen der Intervention können ebenfalls von der kostenlosen Erstellung der Antragsunterlagen durch Experten des Nationalen Beratungsdienstes für die Landwirtschaft profitieren.
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