'Die Bewerbungsfrist für de minimis für Kartoffeln, Schalenfrüchte und Kulturchampignons endet'
Author(s): Растителна защита
Date: 24.07.2024
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Nur bis zum 26. Juli können Landwirte, die Kartoffeln, Baumüsse (Walnüsse, Mandeln und Haselnüsse) und Kulturchampignons anbauen, Anträge auf De-minimis-Beihilfen stellen, gab der Staatsfonds "Landwirtschaft" (SFA) bekannt.
Die Antragsfrist begann am 12. Juli 2024. Die Beihilfe wird gewährt, um einen Teil der Produktionskosten der Landwirte für das Jahr 2024 zu decken. Anträge werden bei den Regionalbüros des SFA entsprechend der ständigen Adresse von natürlichen Personen oder dem eingetragenen Sitz von Einzelunternehmern oder juristischen Personen entgegengenommen. Anträge können persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter eingereicht werden, wobei eine notariell beglaubigte Vollmacht im Standardformular des Staatsfonds "Landwirtschaft" vorgelegt werden muss.
Das Gesamtbudget für die Beihilfe beträgt bis zu 13.000.000 BGN. Die Mittel sind wie folgt zugeteilt:
- für Kartoffeln - bis zu 7.000.000 BGN;
- für Baumüsse (Walnüsse, Mandeln und Haselnüsse) - bis zu 5.000.000 BGN;
- für Kulturchampignons - bis zu 1.000.000 BGN.
Der Höchstbetrag der De-minimis-Beihilfe für einen einzelnen Landwirt oder ein einzelnes Unternehmen über drei aufeinanderfolgende Haushaltsjahre (2022 - 2024) darf den BGN-Gegenwert von 25.000 EUR - 48.895,75 BGN nicht überschreiten. Der endgültige Betrag der Beihilfesätze wird vom Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung (MAF) nach Einreichung der Förderanträge festgelegt und durch Beschluss des Verwaltungsrats des Staatsfonds "Landwirtschaft" genehmigt.
Die Richtlinien für die Gewährung der Beihilfe sind auf der Website des SFA veröffentlicht
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