Bis Mitte Juni können Anträge für drei Interventionen im Weinsektor gestellt werden.
Author(s): Растителна защита
Date: 07.06.2024
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Bis zum 15. Juni 2024 können Weinproduzenten Anträge auf Förderung im Rahmen der Intervention „Pflanzenversicherung“ aus dem Strategischen Plan zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums in der Republik Bulgarien 2023-2027 einreichen.
Erzeuger, die Weinrebsorten anbauen – natürliche oder juristische Personen, sowie Gruppen und Organisationen von natürlichen oder juristischen Personen – können Unterstützung beantragen. Sie müssen gemäß Verordnung Nr. 3 von 1999 registriert sein.
Bevor Dokumente beim Staatlichen Landwirtschaftsfonds eingereicht werden, müssen Winzer ihre Ernte bereits bei einer Versicherungsgesellschaft ihrer Wahl versichert haben.
Versicherungsrisiken für Naturkatastrophen und widrige klimatische Bedingungen, die über 30 % des durchschnittlichen Ertrags auf dem Betrieb vernichtet haben, sind förderfähig. Verluste werden auf der Grundlage des vorhergehenden Dreijahreszeitraums oder der durchschnittlichen Menge für drei Jahre berechnet, unter Berücksichtigung des vorhergehenden Fünfjahreszeitraums, wobei die höchsten und niedrigsten Werte ausgeschlossen werden.
Die unterstützten Versicherungsrisiken umfassen widrige klimatische Bedingungen (Frost, Sturm, Hagel, Vereisung, starker oder sintflutartiger Regen, schwere Dürre) sowie Verluste durch Schädlingsbefall.
Die gewährte Finanzhilfe kann bis zu 80 % des Wertes der Versicherungsprämien betragen. 3 973.43 BGN ist der maximal förderfähige Betrag der Versicherungsentschädigung pro Flächeneinheit, auf der die Versicherungsprämie berechnet wird, förderfähig im Haushaltsjahr 2024.
Anträge werden elektronisch über das individuelle Profil des Antragstellers oder durch eine von ihm bevollmächtigte Person im Elektronischen Dienstleistungssystem (ESS) eingereicht.
Die zweite Aufforderung zur Einreichung von Anträgen im Rahmen der Interventionen „Investitionen im Weinsektor“ und „Investitionen in ökologische Einrichtungen“ ist vom 03. bis 16. Juni 2024 geöffnet.
Anträge werden gemäß Art. 5, Abs. 2 der Verordnung Nr. 14 vom 11.09.2023 über die Bedingungen und das Verfahren zur Gewährung finanzieller Unterstützung im Rahmen der Interventionen im Weinsektor angenommen, die im Strategischen Plan zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums für den Zeitraum 2023 – 2027 enthalten sind.
Durch Erlass Nr. RD09-1230/01.12.2023 des Ministers für Landwirtschaft und Ernährung wurden die Budgets für die beiden Interventionen, finanziert durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) für den Zeitraum 2024 – 2026, festgelegt.
16.269.174,59 BGN beträgt das Gesamtbudget für die Intervention „Investitionen im Weinsektor“ und 5.145.600,00 BGN das Gesamtbudget für die Intervention „Investitionen in ökologische Einrichtungen“.
Wir erinnern Sie daran, dass Investitionen in ökologische Einrichtungen im Weinsektor erstmals förderfähig sind.
Antragsteller können Dokumente zur finanziellen Unterstützung nur über das Elektronische Dienstleistungssystem (ESS) des Staatlichen Fonds „Landwirtschaft“ mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) einreichen.
Für weitere Informationen HIER
Quelle SFA
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