Nachrichten zu Öko-Regelungen für Kampagne 2024
Author(s): Растителна защита
Date: 08.05.2024
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Die Direktzahlungskampagne 2024 bringt neue Änderungen bei der Umsetzung der Öko-Regelungen mit sich. Diese sind festgelegt im Entwurf der Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung Nr. 3 von 2023 über die Bedingungen und das Verfahren für die Anwendung von Interventionen in Form von Direktzahlungen, die im Strategieplan enthalten sind.
Die öffentliche Konsultation dauert bis zum 20. Mai.
Öko-Regelung für Gründüngung
In der Öko-Regelung zur Erhaltung und Wiederherstellung des Bodenpotenzials – Förderung von Gründüngung und organischem Dünger – werden Zwischenfrüchte von Deckfrüchten mit unterschiedlichen Verweilzeiten auf dem Feld unterschieden.
Dies zielt darauf ab, die Bedingungen zu präzisieren, eine Vereinfachung zu erreichen und die Anforderungen für beide Kulturen klar zu definieren. Der Inhalt organischer Bodenverbesserer wird festgelegt – organische Bodenzusätze, organische Dünger, organisch-mineralische Dünger, mikrobielle Dünger, pflanzliche Biostimulanzien, aufbereiteter Stallmist.
Öko-Regelung zur Reduzierung von Pestiziden
In der Öko-Regelung zur Reduzierung des Pestizideinsatzes wurden ökologische Praktiken neu formuliert. Neben dem Einsatz von Pheromonfallen wurde die Möglichkeit der Verwendung von nützlichen biologischen Mitteln, bakteriologischen oder pilzlichen Mitteln, aufgenommen.
Öko-Regelung für Dauerkulturen
Zwei neue ökologische Aktivitäten, die in den Zwischenreihen von Dauerkulturen anwendbar sind, wurden in die Öko-Regelung zur ökologischen Pflege von Dauerkulturen aufgenommen. Landwirte können aus drei alternativen ökologischen Aktivitäten in den Zwischenreihen wählen.
Die ökologischen Praktiken und Aktivitäten umfassen die Möglichkeit, die Zwischenreihen von Dauerkulturen mit natürlicher Vegetation zu erhalten, was darauf abzielt, den ökologischen Effekt zu steigern und die Besonderheiten der landwirtschaftlichen Betriebe im Land widerzuspiegeln.
Öko-Regelung für Fruchtartendiversifizierung
Die folgenden Dauerkulturen wurden zu den förderfähigen Kulturen im Rahmen der Öko-Regelung zur Diversifizierung der Anbaukulturen hinzugefügt (Äpfel, Birnen, Aprikosen, wilde Aprikosen, Kirschen, Sauerkirschen, Pfirsiche, Nektarinen, Pflaumen (Prunus domestica), Tafeltrauben, Erdbeeren, Himbeeren, Walnüsse, Mandeln, Haselnüsse, Kastanien, Pistazien und andere Nussarten). Diese gelten für die Zwecke der Öko-Regelung als eine Kulturart. Der Anteil der Hauptkultur an der Öko-Regelung wurde auf maximal 95 % erhöht, verglichen mit dem zulässigen Anteil im Jahr 2023 von bis zu 90 %.
Öko-Regelung für Biodiversität
Innerhalb bestimmter Elemente der ökologischen Infrastruktur im Rahmen der Öko-Regelung zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und ökologischen Infrastruktur wurde die Bedingung aufgenommen, dass das Entfernen von Bäumen lokaler Arten in der Nähe von Feuchtgebieten und erosionsgefährdeten Flächen in den beantragten Gebieten nicht gestattet ist und Bäume mit Höhlen erhalten bleiben müssen.
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