Integriertes Schädlingsmanagement in landwirtschaftlichen Kulturen - Schulung
Author(s): Растителна защита
Date: 28.06.2015
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Im Zusammenhang mit den Änderungen des Pflanzenschutzgesetzes organisieren die Bulgarische Agentur für Lebensmittelsicherheit (BFSA) und der Staatsfonds Landwirtschaft Schulungen für landwirtschaftliche Erzeuger zum Thema integrierter Pflanzenschutz. Es werden 40 Seminare in 28 Regionen des Landes abgehalten. Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss des Schulungsprogramms und erfolgreichem Bestehen eines Tests ein Zertifikat, das seine Teilnahme an den Seminaren sowie seine Kenntnis der Hauptanforderungen für die Produktion integrierter Agrarerzeugnisse bestätigt. Es ist von größter Bedeutung, dass jedes Produkt korrekt gekennzeichnet, markiert und entsprechend den hohen Standards des Pflanzenschutzgesetzes auf den Markt gebracht wird. Mit dem entsprechenden Zertifikat können Landwirte einen Antrag auf Erteilung einer Lizenz für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln der Kategorie für berufliche Anwender stellen.
Wie das Pressezentrum der BFSA mitteilte, fand am 05.12.2015 das erste organisatorische Treffen der Regionaldirektionen der BFSA zum Thema "Integrierter Pflanzenschutz in landwirtschaftlichen Kulturen" im Rahmen der Maßnahme 111 "Berufliche Ausbildung, Informationsmaßnahmen und Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse" des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2007 - 2013 statt. Auf der Sitzung wurden Dauer und Inhalt der modularen Schulung für landwirtschaftliche Erzeuger umrissen.
Im ersten Modul werden die Teilnehmer in einer bestimmten Reihenfolge mit der einschlägigen Gesetzgebung zum Thema vertraut gemacht.
Gesetzgebung:
- Angleichung des Pflanzenschutzgesetzes an die Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden. Nationaler Aktionsplan für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden;
- Integrierter Pflanzenschutz gemäß den Anforderungen des Pflanzenschutzgesetzes. Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten.
Allgemeine und spezifische Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes:
- Allgemeine Grundsätze für den integrierten Pflanzenschutz gemäß dem Pflanzenschutzgesetz;
- Spezifische Grundsätze für den integrierten Pflanzenschutz gemäß Verordnung Nr. 15 vom 3. August 2007 über die Bedingungen und das Verfahren für die integrierte Produktion von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen und deren Kennzeichnung;
- Bedingungen und Verfahren für die integrierte Produktion, Verfahren zur Registrierung landwirtschaftlicher Erzeuger gemäß Verordnung Nr. 15 vom 3. August 2007 über die Bedingungen und das Verfahren für die integrierte Produktion von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen und deren Kennzeichnung;
- Kennzeichnung der integrierten Produktion, Rückverfolgbarkeit des Produktweges und Kontrolle gemäß Verordnung Nr. 15 vom 3. August 2007 über die Bedingungen und das Verfahren für die integrierte Produktion von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen und deren Kennzeichnung.
Quelle: Bulgarische Agentur für Lebensmittelsicherheit
