Bis zum 29. Mai können Anträge auf Direktzahlungen ohne Sanktionen eingereicht werden

Author(s): Растителна защита
Date: 16.06.2015      1731

Das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung hat nach Konsultationen mit den Branchenorganisationen des Landes und einer Freigabe durch die Europäische Kommission die Frist für die Einreichung von Anträgen für die Kampagne 2015 bis zum 29. Mai ohne Sanktionen verlängert.

Die Entscheidung des ML betrifft alle Systeme für Direktzahlungen und nationale Übergangsbeihilfen sowie die Maßnahmen im Rahmen der Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums (PELR 2007-2013 und PELR 2014-2020), für die Anträge mit dem einheitlichen Beihilfeantrag gestellt werden, der gemäß dem Verfahren der Verordnung Nr. 5 vom 27. Februar 2009 eingereicht wird. Auch die Fristen für die Überarbeitung bereits eingereichter Anträge werden verlängert, einschließlich der Ergänzung von Systemen, Maßnahmen, Flurstücken oder Tieren, die bis zum 15. Juni 2015 vorgenommen werden können. Vom 29. Mai bis einschließlich 23. Juni können Landwirte Anträge einreichen, jedoch mit einer Sanktion von 1 % für jeden überfälligen Arbeitstag.