Neuigkeiten zu Interventionen für produktionsgebundene Beihilfen für Obst- und Gemüsekulturen

Author(s): Растителна защита
Date: 28.12.2023      963

Am 22. Dezember veröffentlichte der Staatsfonds „Landwirtschaft“ (SFA) standardisierte elektronische Bestandsverzeichnisse für die Dokumente, die den Absatz der produzierten Erzeugnisse nachweisen, sowie für die Dokumente für zertifiziertes und/oder Standardsaatgut und/oder Pflanzmaterial, die im Rahmen der gekoppelten Einkommensstützung für Obst- und Gemüseplantagen für die Kampagne 2023 erforderlich sind.

Antragsteller im Rahmen der Maßnahmen Gekoppelte Einkommensstützung für Obst – (IP), Gekoppelte Einkommensstützung für Gemüse (Tomaten, Gurken, Einlegegurken und Auberginen) – (IZ-DKKP), Gekoppelte Einkommensstützung für Gemüse (Paprika) – (IZ-P), Gekoppelte Einkommensstützung für Gemüse (Zwiebeln und Knoblauch) und Stärkekartoffeln – (IZ-KLCH), Gekoppelte Einkommensstützung für Gemüse (Karotten, Kohl, Wassermelonen und Melonen) – (IZ-MZDP), Gekoppelte Einkommensstützung für Gewächshausproduktion – (IOP), müssen den Absatz der von den deklarierten Flächen erzielten Ernten und die nach Kulturen vermarkteten Mengen für den Zeitraum 01.02.2023 – 31.01.2024 nachweisen.

Dies ist in den Bestimmungen von Artikel 33 der Verordnung Nr. 3 vom 10.03.2023 über die Bedingungen und Verfahren für die Durchführung von Maßnahmen in Form von Direktzahlungen, die in den Strategischen Plan aufgenommen wurden, über Kontrollen, Kürzungen von Zahlungen und das Verfahren zur Verhängung von Verwaltungssanktionen festgelegt.

Neu für die Kampagne 2023 ist die Erstellung eines standardisierten Bestandsverzeichnisses und die Vorlage von Dokumenten für gekauftes zertifiziertes und Standardsaatgut sowie gekauftes Pflanzmaterial, gemäß Artikel 34 und § 8 der Schlussbestimmungen der Verordnung Nr. 3 vom 10.03.2023, durch Landwirte, die sich für folgende Maßnahmen beworben haben:

•    Gekoppelte Einkommensstützung für Obstplantagen bis zum Ertragseintritt (IP-N) für nach dem 14.03.2023 angelegte Plantagen;

•    Gekoppelte Einkommensstützung für Gemüse (Tomaten, Gurken, Einlegegurken und Auberginen) – (IZ-DKKP);

•    Gekoppelte Einkommensstützung für Gemüse (Paprika) (IZ-P);

•    Gekoppelte Einkommensstützung für Gemüse (Zwiebeln und Knoblauch);

•    Gekoppelte Einkommensstützung für Gemüse (Karotten, Kohl, Wassermelonen und Melonen) (IZ-MZDP);

•    Gekoppelte Einkommensstützung für Gewächshausproduktion (IOP).

Bei der Erstellung des Bestandsverzeichnisses der Dokumente füllen die Antragsteller die entsprechende elektronische Vorlagentabelle aus, die für die Kampagne 2023 gilt. Die darin aufgeführten Belegdokumente müssen den Anforderungen des Rechtsrahmens entsprechen. Alle für die Durchführung der erforderlichen Verwaltungskontrollen notwendigen Angaben sind in die elektronischen Tabellen einzutragen. Sie müssen mit der Registrierung der Landwirte im IACS (natürliche oder juristische Person/Einzelunternehmer) übereinstimmen.

Um eine Beihilfe zu erhalten, müssen Landwirte die im Rechtsrahmen festgelegten Mengen an Obst und/oder Gemüse vermarktet sowie Dokumente für gekauftes Saat- und Pflanzmaterial für die unter der jeweiligen oben aufgeführten Maßnahme deklarierten Flächen vorgelegt haben.

Die Vorlagen wurden veröffentlicht und können von der Website des Staatsfonds „Landwirtschaft“ heruntergeladen werden. Sie befinden sich in den jeweiligen Abschnitten der Maßnahmen für Gekoppelte Stützung für Obst und Gemüse.

Zwei neue Betriebsprogramme unter Maßnahmen in den Sektoren „Obst und Gemüse“ aus dem Strategischen Plan für den Zeitraum 2023 – 2027

Der SFA hat auch zwei neue Betriebsprogramme von Erzeugerorganisationen in den Obst- und Gemüsesektoren im Rahmen des Strategischen Plans für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums der Republik Bulgarien für den Zeitraum 2023 – 2027 genehmigt. Die Programme belaufen sich auf über 4 Millionen BGN und beginnen am 1. Januar 2024 für einen Zeitraum von 3 Jahren.

Im Rahmen dieser Programme werden Erzeugerorganisationen Maßnahmen umsetzen, die auf den Erwerb von materiellen und immateriellen Vermögenswerten abzielen, sowie solche, die sich auf Ziele im Bereich der Agrarumwelt und des Klimas und auf Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Bereich nachhaltiger Produktionsmethoden beziehen.

Die finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft und aus dem nationalen Haushalt im Rahmen dieser Programme beläuft sich auf über 2,355 Millionen BGN. Mittel aus dem nationalen Haushalt sind für Erzeugerorganisationen vorgesehen, die in Regionen ansässig sind, in denen der Organisationsgrad der Erzeuger deutlich unter dem Unionsdurchschnitt liegt.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung hat eine neue spezialisierte Website für den Strategischen Plan für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (SPARD)