Im November beantragen Obstbauern Beihilfen für die Winterspritzung.

Author(s): Растителна защита
Date: 17.11.2023      829

Vom 13. November bis 27. November 2023 können landwirtschaftliche Erzeuger Unterstützung im Rahmen des Programms „Beihilfe zum Ausgleich der Kosten landwirtschaftlicher Erzeuger im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Programms zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode“ beantragen.

Das Budget der staatlichen Beihilfe für 2023 beträgt 8.000.000 BGN. Ihr Zweck ist es, die Verluste der landwirtschaftlichen Erzeuger, die durch die Ausbreitung von Schädlingen in Dauerkulturen (Kern- und Steinobstarten, Erdbeeren, Himbeeren und Ölrosen) verursacht werden, so weit wie möglich zu minimieren.

Wir erinnern daran, dass die Beihilfe in zwei Stufen gewährt wird – im Frühjahr und im Herbst. Die derzeit für die zweite Stufe gewährten Mittel decken einen Teil der Kosten ab, die Obstbauern für im Herbst eingesetzte Pflanzenschutzmittel aufgewendet haben. Diese werden während der Zeit des Massenblattfalls und des Blattverfalls angewendet. In dieser Stufe erhalten die Erzeuger bis zu 140 BGN pro Hektar inklusive MwSt. für gekaufte Produkte zur Schädlingsbekämpfung. Der Beihilfebetrag für diese Stufe wurde nach erneuter Notifizierung und Erhalt der endgültigen Beihilfenummer im Beihilfenregister der Europäischen Kommission (16.10.2023) bis zum 31.12.2029 festgelegt (gemäß Artikel 64 der Verordnung (EU) 2022/2472).

Die Mittel werden nur für Pflanzenschutzmittel gezahlt, die von Personen gekauft wurden, die Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind und eine Bescheinigung für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln auf der Grundlage von Artikel 91 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes besitzen und in das öffentliche Register der Bulgarischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (BFSA) auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Punkt 4 des Pflanzenschutzgesetzes eingetragen sind.

Gemäß der Verordnung (EU) 2022/2472 ist für die Durchführung von Beihilfen zum Ausgleich der Kosten für die Vorbeugung, Bekämpfung und Tilgung von Schädlingen in Pflanzen ein Anreizeffekt nicht erforderlich; daher werden Kosten für Pflanzenschutzmittel, die zur Bekämpfung und Eindämmung der Ausbreitung von Schädlingen in Dauerkulturen gemäß dem Programm verwendet und im laufenden Jahr angefallen sind, anerkannt.

Anträge auf Beihilfe werden bei den Regionaldirektionen des Staatsfonds Landwirtschaft entgegengenommen. Die Erzeuger müssen die angefallenen Kosten nachweisen und bei Antragstellung oder spätestens bis zum 27. November 2023 Unterlagen für die gekauften und angewendeten Pflanzenschutzmittel vorlegen. Für die Herbst-Antragsrunde erkennt der Staatsfonds „Landwirtschaft“ Ausgaben, die mit Rechnungen belegt sind, die bereits bei der Abrechnung im Rahmen der ersten Frühjahrs-Antragsrunde vorgelegt wurden, nicht an.

Bis zum 20. Dezember wird der Staatsfonds „Landwirtschaft“ die finanzielle Beihilfe im Rahmen des Programms auszahlen.

Die Leitlinien für die Durchführung der staatlichen Beihilfe sind auf der Website des Staatsfonds Landwirtschaft veröffentlicht.