Wie man einen Antrag für die Maßnahme "Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen" ausfüllt

Author(s): Растителна защита
Date: 12.11.2023      789

Der Staatsfonds „Landwirtschaft“ (SFA) hat Anleitungen zur Ausfüllung und Einreichung eines Antrags auf Unterstützung im Rahmen der Maßnahme „Umstrukturierung und Umstellung von Weinbergen“ veröffentlicht, im Zusammenhang mit der am 16. Oktober 2023 gestarteten Antragsrunde, gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung Nr. 14 vom 11.09.2023 über die Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen von Maßnahmen im Weinsektor, die in den Strategischen Plan für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums für den Zeitraum 2023-2027 aufgenommen sind.

Das Budget für diese spezifische Antragsrunde im Rahmen der Maßnahme beläuft sich auf 21.322.171,03 BGN.

Der Antrag kann nach der Eingabe der Daten aus dem Weinbergregister finalisiert werden, was zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein wird. Der SFA wird die Antragsteller rechtzeitig informieren, wann sie ihre Anträge finalisieren können.

Antragsteller im Rahmen der Maßnahmen im Weinsektor reichen ihre Unterlagen für Finanzhilfen ausschließlich über das System für elektronische Dienstleistungen (ESS) unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) ein.

Unter der folgenden Adresse https://seu.dfz.bg/drupal/ kann der Antrag auf Unterstützung im Rahmen der Maßnahme ausgefüllt sowie die dazugehörige Anleitung eingesehen werden.

Für zusätzliche Fragen und Klärungen bei der Antragsausfüllung können sich Antragsteller an die Experten der Abteilung „Wein, Förderungen und Lizenzen“ unter den folgenden Telefonnummern wenden: 02/81 87 624; 02/81 87 361 oder per E-Mail: wine@dfz.bg.


Die Frist für die Einreichung von Anträgen im Rahmen der Maßnahme „Umstrukturierung und Umstellung von Weinbergen“ aus dem Strategischen Plan für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums für den Zeitraum 2023 – 2027 wurde bis zum 30. November 2023 verlängert.

Die Möglichkeit, im Rahmen der Maßnahme für die Aktivität „Anschaffung von Traubenvollerntern, Anbaugeräten für die Weinbergbewirtschaftung und anderen Maschinen zur Überwachung und Bewirtschaftung, die keine Transportmittel sind“ einen Antrag zu stellen, ist eingestellt.

Die Änderungen traten am 07.11.2023 mit der Novellierung der Verordnung Nr. 14 von 2023 über die Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen von Maßnahmen im Weinsektor, die in den Strategischen Plan für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums für den Zeitraum 2023 – 2027 aufgenommen sind, in Kraft.

Die Einreichung von Anträgen im Rahmen der Maßnahme „Umstrukturierung und Umstellung von Weinbergen“ erfolgt über das System für elektronische Dienstleistungen des SF „Landwirtschaft“.