Neue Nomenklatur mit Erntekennziffern für Kampagne 2015
Author(s): Растителна защита
Date: 18.05.2015
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Das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung hat sein Versprechen gegenüber dem Verband der Landwirtschaftsproduzenten in Bulgarien (VLPB) gehalten und die Nomenklaturen mit den Codes für die Deklaration von landwirtschaftlichen Kulturen für die Kampagne 2015 sowie die Kulturen unter den gekoppelten Stützungsregelungen veröffentlicht.
Die Änderung der Nomenklaturen ist notwendig, um den Anforderungen der EU-Verordnung über Direktzahlungen gerecht zu werden, nämlich: "Winter- und Frühjahrskulturen gelten als unterschiedliche Kulturen, auch wenn sie zur selben Gattung gehören." In dieser Situation stoßen die meisten Landwirte auf Schwierigkeiten bei der Berechnung der Anzahl und Anteile von Kulturen für die Zwecke der neuen "grünen" Diversifizierungsanforderung. Es ist wichtig, dass jeder Produzent die Codes gut kennt, damit er die Flächen mit der spezifischen von ihm angebauten Kultur korrekt deklarieren kann. Der Verband der Landwirtschaftsproduzenten in Bulgarien ist der Ansicht, dass Landwirte die verschiedenen Regelungen im Voraus kennen sollten, bevor sie mit der Abgrenzung ihrer Flächen für die Kampagne 2015 beginnen.
Das VLPB-Team liefert ein konkretes Beispiel mit der Kultur Erbsen, das sehr deutlich zeigt, wo und wie Verwirrung bei der Einreichung der Dokumente für die Deklaration landwirtschaftlicher Kulturen entstehen kann.
Erbsen aus der Gruppe "Getreide" mit dem Code 112041 (Körnererbsen – Winter) und 112042 (Körnererbsen – Frühjahr) können zur Erfüllung der "grünen" Verpflichtung für 5 % ökologische Vorrangflächen (stickstoffbindende Kultur) deklariert werden und gleichzeitig unter der gekoppelten Stützungsregelung für Eiweißpflanzen deklariert werden, ohne dass ein Mindestertrag nachgewiesen werden muss. Erbsen aus der Gruppe "Frischgemüse" mit dem Code 141100 (Grünerbsen) können jedoch ebenfalls für 5 % ökologische Vorrangflächen (stickstoffbindende Kultur) deklariert werden, aber die gekoppelte Stützungsregelung gilt nun für Gemüse (wo ein Mindestertrag mit einem Vermarktungsnachweis dokumentiert werden muss) und mit diesem Code kann die gekoppelte Stützungsregelung für Eiweißpflanzen nicht in Anspruch genommen werden.
Die neue Nomenklatur steht Interessierten auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung zur Verfügung:
- NOMENKLATUR DER KULTUREN FÜR KAMPAGNE 2015
- NOMENKLATUR DER KULTUREN UNTER DEN GEKOPPELTEN STÜTZUNGSREGELUNGEN FÜR KAMPAGNE 2015
Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung und VLPB
