Bewertung von Frostschäden in Obstplantagen

Author(s): Растителна защита
Date: 08.04.2023      938

Das Landwirtschaftsministerium gab bekannt, dass Landwirte Anträge bei den Gemeindelandwirtschaftsämtern auf Durchführung von Vor-Ort-Besichtigungen zur Schadensbewertung durch Frost/Erfrierungen in Obstplantagen stellen können.

Infolge der Ende März 2023 gemessenen negativen Mindesttemperaturen, die zwischen -2º und -6ºC lagen und für Obstarten im Blühstadium kritisch sind, wurden erhebliche Schäden (80-100%) an Obstbäumen festgestellt.

In diesem Zusammenhang können betroffene Landwirte Anträge auf Besichtigung und Bewertung der Schäden bei den Gemeindelandwirtschaftsämtern am Standort der Betriebe stellen, innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Eintreten des Ereignisses.

Aufgrund der Besonderheiten in der Entwicklung der Obstarten und der Notwendigkeit von mehr als einer Besichtigung werden die Begutachtungen durch die ständigen Expertenkommissionen innerhalb eines Zeitraums von 3 bis 4 Wochen nach Antragstellung durch den Landwirt durchgeführt.

Auf diese Weise wird eine genaue Bewertung des prozentualen Schadens durch die niedrigen Temperaturen möglich sein.