"Hilfe für die Winterbehandlung"

Author(s): Растителна защита
Date: 05.03.2023      907

Bis zum 17. März 2023 können landwirtschaftliche Erzeuger Unterstützung im Rahmen des Programms „Beihilfe zum Ausgleich der Kosten landwirtschaftlicher Erzeuger im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Programms zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode“ beantragen.

Das Budget der staatlichen Beihilfe für 2023 beträgt 8.000.000 BGN. Ihr Zweck ist es, die Verluste der landwirtschaftlichen Erzeuger, die sich aus der Ausbreitung von Schädlingen in Dauerkulturen (Kern- und Steinobstarten, Erdbeeren, Himbeeren und Ölrose) ergeben, zu minimieren.

Es sei daran erinnert, dass die Beihilfe in zwei Stufen gewährt wird. Die erste ist im Frühjahr. Sie deckt den Zeitraum vom Ende der Fröste bis zum Anschwellen der Fruchtknospen ab. In dieser Stufe erhalten die Erzeuger bis zu 324 BGN pro Hektar inklusive MwSt. für gekaufte Pflanzenschutzmittel gegen Schädlinge.

Die für die zweite Stufe bereitgestellten Mittel decken einen Teil der Kosten von Obst- und Gemüsebauern für Pflanzenschutzmittel ab, die im Herbst eingesetzt werden. Sie werden während der Zeit des Massenblattfalls und des Laubverfalls angewendet. Die Höhe der Beihilfe für diese Stufe wird nach der erneuten Notifizierung der staatlichen Beihilfe für den Zeitraum nach dem 30.06.2023 und nach Erhalt der endgültigen Nummer im Beihilferegister der Europäischen Kommission festgelegt. Die Mittel werden nur für Pflanzenschutzmittel gezahlt, die von Personen gekauft wurden, die Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind und eine Bescheinigung für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 91 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes besitzen und in das öffentliche Register der BFSA für zugelassene Pflanzenschutzmittel gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes eingetragen sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Unterstützung für Pflanzenschutzmittelkosten gewährt wird, die nach Einreichung eines schriftlichen Antrags beim Staatsfonds „Landwirtschaft“ (SFA) entstanden sind, bevor die Tätigkeit im Rahmen der jeweiligen Stufe der Schädlingsbekämpfung begonnen hat.

Anträge auf Teilnahme am Programm werden bei den Regionaldirektionen des SFA entgegengenommen. Die Erzeuger müssen die entstandenen Kosten melden und bis zum 19. Mai 2023 Unterlagen für die gekauften und angewendeten Pflanzenschutzmittel einreichen. Bis zum 30. Juni wird der Staatsfonds „Landwirtschaft“ die finanzielle Beihilfe im Rahmen des Programms auszahlen.

Die Leitlinien für die Durchführung der staatlichen Beihilfe sind auf der Website des SFA veröffentlicht.

 

 

Quelle: SF „Landwirtschaft“ - PA