Staatsbeihilfen für die Erzeugung von Saat- und Pflanzgut

Author(s): Растителна защита
Date: 23.01.2023      729

Der Vorstand des Staatsfonds „Landwirtschaft“ (SFA-Vorstand) hat für 2023 ein Budget in Höhe von 1,2 Millionen BGN für die Finanzierung der staatlichen Beihilfe „Beihilfe für die Teilnahme von Landwirten an einem Qualitätssystem für die Erzeugung von Saat- und Pflanzgut“ genehmigt.

Bis zum Inkrafttreten der neuen staatlichen Beihilferegelungen gemäß der Beihilferechtsvorschriften für den Zeitraum 2023-2029 ist vorgesehen, dass die derzeit geltende Regelung bis zum 30.06.2023 umgesetzt wird.

Zweck der Beihilfe ist es, die Erzeugung und Verwendung von zertifiziertem (Qualitäts-)Saatgut für Getreide-, Futter- und Ölpflanzen, Kartoffeln, Tabak, Baumwolle, zertifiziertem und CAC-Pflanzgut von Obstkulturen, zertifiziertem und Standard-Rebvermehrungsgut sowie zertifiziertem und Standardsaatgut von Gemüsekulturen zu fördern.

Die Beihilfe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen im Pflanzenbau, die eine Genehmigung für die Erzeugung von Saat- und Pflanzgut gemäß Artikel 28 des Saat- und Pflanzgutgesetzes erhalten haben, durch die Bereitstellung subventionierter Dienstleistungen der Exekutivagentur für Sortenprüfung, Zulassung und Saatgutkontrolle (EAVTASC).

Die staatliche Beihilfe deckt bis zu 100 % der Zertifizierungskosten durch die EAVTASC für das von Landwirten erzeugte hochwertige Saat- und Pflanzgut ab.

Die im Rahmen der Regelung jährlich genutzten Mittel sind wie folgt: 2015 - 1.350.000 BGN; 2016 - 1.292.043 BGN; 2017 - 1.191.574 BGN; 2018 - 1.100.609 BGN; 2019 - 1.098.210 BGN; 2020 - 1.152.670 BGN; 2021 - 1.121.069 BGN; 2022 - 1.150.081 BGN. Die insgesamt für den Zeitraum 2015-2022 genutzten Mittel belaufen sich auf 9.456.255 BGN. Der verbleibende Saldo der notifizierten Höchstmittel unter der Beihilfe beträgt 218.260 BGN.

Der Fonds „Landwirtschaft“ wird zusammen mit dem Landwirtschaftsministerium Leitlinien für die Gewährung der Beihilfe erarbeiten.