Die zweite Antragstellung für die Winterspritzungen in Dauerkulturen startet
Author(s): Растителна защита
Date: 11.10.2022
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Vom 10. Oktober bis zum 28. Oktober sind Anträge für die zweite Stufe des Programms „Beihilfe zum Ausgleich der Kosten von Landwirten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Programms zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode“ möglich, das 2022 umgesetzt wird.
Das Programm zielt darauf ab, die Verluste der Landwirte zu minimieren, die sich aus der Ausbreitung von Schädlingen in Dauerkulturen (Kern- und Steinobstarten, Erdbeeren, Himbeeren und Ölrose) ergeben.
Unterlagen werden für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln und Mitteln zur Beschleunigung des Laubzerfallsprozesses bei Obstarten angenommen, die im Herbst – während der Zeit des Massenblattfalls – angewendet werden. Die Frist für die Meldung der Maßnahmen ist der 21. November, und die Mittel werden bis zum 12. Dezember ausgezahlt.
Die Beihilfe wird in zwei Stufen gewährt. Die erste fand im Frühjahr statt und deckte den Zeitraum vom Ende der Fröste bis zum Anschwellen der Fruchtknospen ab. Für die erste Stufe zahlte der Staatsfonds „Landwirtschaft“ (SFA) insgesamt 3.399 Landwirten 5,2 Millionen BGN (5.241.730 BGN) für die Winterspritzung.
Die für die zweite Stufe bereitgestellten Mittel decken einen Teil der Kosten von Obst- und Gemüsebauern, die im Herbst für Pflanzenschutzmittel angefallen sind.
Das Budget unter dem Programm für 2022 beträgt 7,4 Millionen BGN. Es sei daran erinnert, dass der Satz für 2022 für die Frühjahrsstufe von 270 BGN/ha inkl. MwSt. auf 324 BGN/ha inkl. MwSt. und entsprechend für die Herbststufe von 100 BGN/ha inkl. MwSt. auf 120 BGN/ha inkl. MwSt. erhöht wurde.
Die Mittel werden nur für Pflanzenschutzmittel gezahlt, die von Personen gekauft wurden, die im Sinne des Handelsgesetzbuches Kaufleute sind und über ein Zertifikat für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln verfügen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sie in das öffentliche Register der Bulgarischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (BFSA) für zugelassene Pflanzenschutzmittel aufgenommen sind.
Die Richtlinien für die Umsetzung der staatlichen Beihilfe sind auf der Website des SFA veröffentlicht.
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