Ein neues phytosanitäres Kontrolldokument garantiert den Schutz landwirtschaftlicher Nutzpflanzen vor Schädlingen
Author(s): Растителна защита
Date: 07.04.2015
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Die Ministerin für Landwirtschaft und Ernährung, Desislava Taneva, hat die Verordnung Nr. 1 genehmigt, die nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft tritt. Dieses Regelungsdokument harmonisiert die bulgarische Gesetzgebung mit 3 EU-Richtlinien zum Pflanzenschutz und zur Bekämpfung von Quarantäneschädlingen und hebt die bisher gültige Verordnung Nr. 1 von 1998 über die phytosanitäre Kontrolle auf.
Die Verordnung Nr. 8, die auch das neue Konzept eines "Pflanzenpasses" regelt, ist ein Regelungsdokument, das auf der Grundlage des Ende letzten Jahres verabschiedeten Pflanzenschutzgesetzes erlassen wurde. Die Bulgarische Agentur für Lebensmittelsicherheit (BALS) ist die offizielle Behörde, die die phytosanitäre Kontrolle auf dem Gebiet Bulgariens überwachen wird. Die Verordnung legitimiert die Tätigkeit der Pflanzenschutzinspektoren und definiert ihre direkten Aufgaben innerhalb der Agentur. Sie regelt auch die phytosanitären Maßnahmen, die bei Gefahr oder bei Feststellung des Vorhandenseins von Quarantäneschädlingen in Kraft treten, sowie die Bedingungen für die Entschädigung betroffener Personen, wenn Zwangsmaßnahmen wie die Vernichtung angeordnet wurden.
Das Dokument wird den Schutz landwirtschaftlicher Kulturen vor Schädlingen verbessern und ist vollständig im Einklang mit dem Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen und den Rechtsakten der Europäischen Union verfasst.
Quelle: MLF
