Was beantragen Weinbauern im Mai?

Author(s): Растителна защита
Date: 19.05.2022      982

Weinbauversicherung

Vom 16. Mai bis 15. Juni 2022 können Weintraubenerzeuger Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen der Maßnahme „Ernteversicherung“ aus dem Nationalen Unterstützungsprogramm für den Weinsektor (NUPWS) 2019 – 2023 einreichen.

Weintraubenerzeuger – natürliche oder juristische Personen sowie Gruppen und Organisationen natürlicher oder juristischer Personen, die ihre Ernte bei einer Versicherungsgesellschaft ihrer Wahl versichert haben, können Unterstützung beantragen.

Die Maßnahme unterstützt die Versicherung von Ernten aus Weinbergen mit Rebsorten für die Weinherstellung. Finanzierungsfähig sind Versicherungsrisiken für Naturkatastrophen, ungünstige klimatische Bedingungen (Frost, Sturm, Hagel, Eisregen, Stark- oder Platzregen, schwere Dürre), die mehr als 30 % des durchschnittlichen Ertrags des Betriebs zerstört haben.

Die Finanzhilfe, die Antragsteller erhalten können, beträgt bis zu 80 % des Wertes der Versicherungsprämien. Der maximal förderfähige Betrag der Versicherungsentschädigung pro Flächeneinheit, auf deren Grundlage die förderfähige Versicherungsprämie berechnet wird, wird für jedes Haushaltsjahr durch eine Anordnung des Landwirtschaftsministers festgelegt. Für das Haushaltsjahr 2022 beträgt der Höchstbetrag der Versicherungsentschädigung 3.640 BGN.

Antragsvorlagen

Grüne Lese

Vom 17. Mai bis 27. Mai 2022 werden Anträge auf Unterstützung im Rahmen der Maßnahme „Grüne Lese“ aus dem Nationalen Unterstützungsprogramm für den Weinsektor (NSPWS) 2019 – 2023 angenommen. Das für das Haushaltsjahr 2022 bereitgestellte Budget beläuft sich auf 950.000 BGN. Die Krisenmaßnahme, die bereits im dritten Jahr in Folge durchgeführt wird, zielt darauf ab, das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage im Sektor „Wein“ zu stabilisieren.

Im Rahmen der Maßnahme „Grüne Lese“ wird die vollständige manuelle Entfernung von Traubenbüscheln finanziert, solange diese noch grün und vor ihrer Reifung sind. Die angewandte Methode reduziert die Erträge von der für die Unterstützung angemeldeten Fläche auf Null. Die Maßnahme kann von natürlichen oder juristischen Personen genutzt werden, die im Weinbergregister als Weintraubenerzeuger eingetragen sind. Ihre Betriebe müssen gemäß dem Gesetz über Wein und Spirituosen registriert sein. Antragsteller müssen außerdem Teilnahmeberechtigungsbescheinigungen für die Maßnahme besitzen, die von der Exekutivagentur für Weinbau und Wein (EAVW) ausgestellt wurden.

Es ist wichtig zu wissen, dass Personen, die eine Unterstützung im Rahmen der Maßnahme „Weinbauversicherung“ erhalten möchten, für dasselbe Haushaltsjahr keinen Anspruch auf Finanzhilfen im Rahmen der Maßnahme „Grüne Lese“ haben. Sie haben auch keinen Anspruch auf Förderung, wenn sie für Flächen, die sich in einer Überwachungsfrist befinden, eine Unterstützung im Rahmen der Maßnahme „Umstrukturierung und Umstellung von Weinbergen“ aus dem NUPWS erhalten haben.

Antragsvorlagen