Investitionen in Weingüter

Author(s): Растителна защита
Date: 08.04.2022      882

Vom 1. bis 21. April 2022 werden Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen der Maßnahme „Investitionen in Unternehmen“ aus dem Nationalen Unterstützungsprogramm für den Weinsektor 2019 – 2023 entgegengenommen.

Finanzielle Unterstützung im Rahmen der Maßnahme „Investitionen in Unternehmen“ können Unternehmen erhalten, die als Weinerzeuger im vom Exekutivagentur für Weinreben und Wein geführten Weinbergregister eingetragen sind, sowie Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und Branchenverbände im Bereich der Weintrauben.

Das Budget der Maßnahme für 2022 beträgt 7.129.416,90 BGN. Der Höchstwert eines einzelnen Projekts darf 800.000 EUR nicht überschreiten, und der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtausgaben für den gesamten Zeitraum des Nationalen Unterstützungsprogramms für den Weinsektor 2019 – 2023 für einen Antragsteller beträgt 2 Millionen EUR.

Für das laufende Finanzjahr bleibt der erhöhte Prozentsatz der EU-Finanzierung für eingereichte Projekte in Abhängigkeit von der Art der Unternehmen erhalten. Mikro-, kleine und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 70% EU-Finanzierung, große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 200 Mio. EUR und weniger als 750 Mitarbeitern – 35%, und große Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 200 Mio. EUR und mehr als 750 Mitarbeitern – 25%. Den verbleibenden Teil der Kosten tragen die Begünstigten der Finanzhilfe.

Unterlagen zur Maßnahme sind persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in der Zentrale des Staatsfonds „Landwirtschaft“ einzureichen.