Unterstützung für Gemüseproduzenten in Gewächshäusern

Author(s): Растителна защита
Date: 03.04.2022      888

Vom 28. März 2022 bis zum 11. April 2022 werden in den Regionaldirektionen des Staatsfonds „Landwirtschaft“ (SFA) Anträge auf Unterstützung im Rahmen des De-minimis-Programms für registrierte Landwirte, die Gewächshausprodukte erzeugen, entgegengenommen. Die Mittel werden bis zum 29. April 2022 ausgezahlt.

Der Staatsfonds „Landwirtschaft“ hat beschlossen, 3,5 Millionen BGN an De-minimis-Beihilfen für Produzenten von Gewächshausgemüse aufgrund der gestiegenen Gaspreise bereitzustellen. Nach Konsultationen mit der Branche wurde beschlossen, dass die genehmigten Mittel Gewächshausproduzenten zur Deckung eines Teils der Produktionskosten gemäß der Technologischen Karte für die Ernte 2022 zur Verfügung gestellt werden.

Landwirte, die Gemüse in Gewächshausproduktion anbauen (Tomaten, Gurken und Paprika), können vom 28. März bis zum 11. April 2022 Anträge stellen. Der Satz ist auf 5.400 BGN/ha festgelegt. Die Unterstützung gilt sowohl für beheizte als auch für unbeheizte Gewächshäuser.

Alle Landwirte, die einen Antrag im Rahmen des Programms für gekoppelte Unterstützung für Gewächshausgemüse (SCG) – Kampagne 2021 gestellt haben, können Unterlagen für die Beihilfe einreichen. Sie werden für die festgestellten Flächen nach Durchführung der administrativen und/oder Vor-Ort-Kontrollen unterstützt, einschließlich nach der Überprüfung der Vermarktung der Produktion im Rahmen des Programms für gekoppelte Unterstützung für Gewächshausgemüse (SCG) – Kampagne 2021.

 

Richtlinien zum Programm