Pflanzenpass
Author(s): Растителна защита
Date: 13.03.2015
3429
Beim Transport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich Feldfrüchten und Saatgut, müssen Sendungen einen Pflanzenpass besitzen. Dies ist im Entwurf der neuen phytosanitären Kontrollverordnung festgelegt, der voraussichtlich bald nach Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung und den Branchenorganisationen angenommen wird. Basierend auf Analysen der Bulgarischen Agentur für Lebensmittelsicherheit, die darauf hindeuten, dass Pflanzmaterial in Bulgarien hauptsächlich importiert wird, sieht die Verordnung eine neue Kontrollstruktur vor. Die festgelegten Beschränkungen betreffen die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzmaterial und Saatgut während ihres Transports durch Schutzgebiete oder ihrer Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet des Landes. Die Kontrolle erfolgt an der Staatsgrenze, wo sich die phytosanitären Kontrollstellen befinden und wo Inspektoren alle Quarantänematerialien überprüfen. Diese Waren müssen von einem Zertifikat begleitet sein, das garantiert, dass die Pflanzenschutzorganisation des jeweiligen Landes während der Vorbereitung der Sendung eine Kontrolle durchgeführt hat und dass die Pflanzen während der Vegetationsperiode unter Überwachung standen.
Der Pflanzenpass enthält sowohl auf Bulgarisch als auch auf Englisch die Abkürzung der Kontrollbehörde, die Registrierungsnummer des Produkts, die Chargen- oder Losnummer, den botanischen Namen und die Produktmenge. Der Pass enthält auch den Namen des Herstellungs- oder Ausfuhrlandes. Ein ähnliches Dokument ist auch für im Inland produzierte Waren verpflichtend.
Die erste Kennzeichnung "ЗЗ/ZP" (Schutzzone) zeigt an, dass das Produkt aus einem nachgewiesen sauberen Gebiet stammt, das frei von Schädlingen ist, die durch eine EU-Richtlinie von 2009 geregelt sind. Die zweite Unterscheidungskennzeichnung "ЗП/RP" (Ersatzpass) wird im Falle einer Änderung des Pflanzenpasses vorgelegt, sowie der Code des Erzeugers oder des ursprünglich registrierten Importeurs - falls erforderlich. Anstelle eines Pflanzenpasses kann für folgende Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände ein vereinfachtes Etikett verwendet werden: Knollen von Solanum tuberosum L., Samen von Helianthus annuus L., Samen von Lycopersicon lycopersicum (L) Karsten ex Farw. und Phaseolus L., Samen von Medicago sativa L.
