Der Finanzierungsrahmen für wichtige staatliche Beihilfen wurde genehmigt
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Date: 14.02.2022
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Der Staatsfonds „Landwirtschaft“ hat die jährlichen Finanzmittel für 2022 für die wichtigen Programme für Winterbehandlungen, De-minimis-Beihilfen für Gemüseerzeuger in Gewächshäusern aufgrund der gestiegenen Gaspreise sowie für die Schädlingsbekämpfung bei Gewächshauserzeugern und Kartoffelanbauern genehmigt. Die konkreten Richtlinien für die Gewährung der Beihilfe müssen noch erstellt werden. Vom 17. Februar bis zum 14. März können Obst- und Gemüseerzeuger Beihilfen für Winterbehandlungen beantragen.
Winterbehandlungen 2022
Der Verwaltungsrat des Staatsfonds „Landwirtschaft“ hat für 2022 ein jährliches Finanzmittel in Höhe von 7.400.000 BGN im Rahmen des staatlichen Beihilfeprogramms „Beihilfe zum Ausgleich der Kosten der Landwirte im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Programms zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode“ genehmigt. Vom 17. Februar bis zum 14. März 2022 können Landwirte Unterstützung im Rahmen des Programms beantragen. Anträge im Rahmen des Programms werden bei den Regionaldirektionen des Staatsfonds „Landwirtschaft“ entgegengenommen. Die Landwirte müssen die angefallenen Kosten bis zum 20. Mai 2022 melden und Unterlagen für die gekauften und angewendeten Pflanzenschutzmittel vorlegen. Bis zum 30. Juni wird der Staatsfonds „Landwirtschaft“ die finanzielle Beihilfe im Rahmen des Programms auszahlen.
Siehe die Richtlinien zur Durchführung der staatlichen Beihilfe.
Die Beihilfe wird in zwei Stufen gewährt. Die erste ist im Frühjahr. Sie deckt den Zeitraum vom Ende der Fröste bis zum Anschwellen der Fruchtknospen ab. Die zweite Stufe dient dazu, einen Teil der Kosten von Obst- und Gemüseerzeugern für Pflanzenschutzmittel auszugleichen, die im Herbst während der Zeit des Massenblattfalls und des Blattverfalls eingesetzt wurden.
Winterbehandlungen 2022 – mit erhöhtem Satz
Der Satz für 2022 wurde von 270 BGN/ha inkl. MwSt. auf 324 BGN/ha inkl. MwSt. für die Frühjahrsstufe und entsprechend für die Herbststufe von 100 BGN/ha inkl. MwSt. auf 120 BGN/ha inkl. MwSt. erhöht.
Zweck der Beihilfe ist es, Verluste infolge der Ausbreitung von Schädlingen in Dauerkulturen (Kern- und Steinobstarten, Erdbeeren, Himbeeren und Ölrose) zu begrenzen.
Die Mittel werden nur für Pflanzenschutzmittel ausgezahlt, die von Personen gekauft wurden, die Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind und eine Bescheinigung für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 91 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes besitzen und in das öffentliche Register der Bulgarischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für zugelassene Pflanzenschutzmittel gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes eingetragen sind.
De-minimis-Programm für Gemüseerzeuger in Gewächshäusern
Aufgrund des Anstiegs des Erdgaspreises entstehen Landwirten, die Gewächshauserzeuger sind, Verluste, die ihr weiteres Überleben in einer ungünstigen Umgebung gefährden. Um diese negativen Auswirkungen zu minimieren, wird staatliche Beihilfe gewährt, um einen Teil des Anstiegs des Erdgaspreises für die Gemüseproduktion in Gewächshäusern (Tomaten und Gurken) abzudecken. Die Beihilfe wird es den Landwirten ermöglichen, sich wirtschaftlich zu stabilisieren und auch künftig als Erzeuger auf dem Markt zu bleiben.
Gewächshauserzeuger erhalten im Jahr 2022 staatliche Unterstützung im Rahmen des De-minimis-Programms in Höhe von 3.500.000 BGN. Die Mittel werden unter Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission in der durch die Verordnung (EU) 2019/316 der Kommission geänderten Fassung über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor gewährt.
Programm „Beihilfe zum Ausgleich der Kosten der Landwirte im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des „Nationalen Maßnahmenprogramms zur Bekämpfung der Tomatenminiermotte – Tuta absoluta Meyrick (Lepidoptera)“
500.000 BGN sind die genehmigten Mittel im Rahmen des Programms „Beihilfe zum Ausgleich der Kosten der Landwirte im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des „Nationalen Maßnahmenprogramms zur Bekämpfung der Tomatenminiermotte – Tuta absoluta Meyrick (Lepidoptera)“. Zweck der Beihilfe zur Bekämpfung der Tomatenminiermotte ist es, Produktionsverluste zu begrenzen, die durch den Schädling in Gemüsekulturen verursacht werden, die in Gewächshäusern angebaut werden. Im Jahr 2022 wird der Fördersatz von 2.500 BGN/ha inkl. MwSt. auf 3.000 BGN/ha inkl. MwSt. erhöht.
Staatliches Beihilfeprogramm „Beihilfe zum Ausgleich der Kosten der Landwirte im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des „Nationalen Maßnahmenprogramms zur Bekämpfung von Bodenschädlingen bei Kartoffeln aus der Familie der Schnellkäfer (Elateridae)“.
Das Finanzmittel im Rahmen des Programms beläuft sich auf 2.160.000 BGN und wird bis zu 100 % der Kosten für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln zur Verhinderung der Ausbreitung und Beseitigung von Befall durch Bodenschädlinge aus der Familie der Schnellkäfer (Elateridae) abdecken. Die Beihilfe wird im Jahr 2022 von 850 BGN/ha inkl. MwSt. auf 1.020 BGN/ha inkl. MwSt. erhöht.
Der Staatsfonds „Landwirtschaft“ muss gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium noch Richtlinien für die Gewährung der Beihilfe ausarbeiten.
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