Das neue Konzept des "aktiven Landwirts"

Author(s): Растителна защита
Date: 13.03.2015      2848

Das neue Grundelement im System der Direktzahlungen für den Programmplanungszeitraum (2015-2020) ist die Einführung von Kriterien und Überprüfungen für die Verwendung des Begriffs "aktiver Landwirt", der in der Verordnung 1307/2013 festgelegt ist. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, die ursprüngliche Definition zu erweitern und zu ergänzen.

Missbrauch durch fiktive Eigentümer, die nur auf dem Papier als Landwirte gelten, machte eine strenge Kontrolle und eine Reihe von GAP-Reformen erforderlich. Das Ziel der gezielten Subventionierung und Förderung ausschließlich landwirtschaftlicher Tätigkeit impliziert den Ausschluss dieser Personen von Direktzahlungen. Sie fallen in sogenannte Negativlisten, wobei auch hier bestimmte Ausnahmen beachtet werden.

Wer ist ein aktiver Landwirt?

Landwirtschaftliche Betriebsinhaber, bei denen:

  • mindestens 1/3 ihrer Gesamteinnahmen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit stammen;
  • sie gemäß Art. 7 des Gesetzes über landwirtschaftliche Erzeuger als landwirtschaftliche Erzeuger registriert sind;
  • ihr Wirtschaftstätigkeitsschlüssel angibt, dass ihre Haupttätigkeit landwirtschaftlich ist;

Wer ist KEIN aktiver Landwirt und fällt in die Negativliste?

Natürliche und juristische Personen, die Flughäfen, Eisenbahndienste, Wasserversorgungseinrichtungen, Immobiliendienstleistungen, Sportplätze und Erholungsgebiete betreiben. Direktzahlungen werden nicht an Personen gewährt, deren landwirtschaftliche Flächen überwiegend (mehr als 50 % der gesamten deklarierten landwirtschaftlichen Fläche) natürlich in einem für Beweidung oder Anbau geeigneten Zustand gehalten werden, und an jene, die auf diesen Flächen keine minimalen Tätigkeiten ausführen.

Durch nationale Entscheidung wurde die Negativliste für Bulgarien um staatliche und kommunale Stellen, Einrichtungen und juristische Personen ergänzt, die die Tätigkeiten einer staatlichen oder kommunalen Stelle unterstützen.

Personen auf der Negativliste können als aktive Landwirte betrachtet werden, wenn sie eine der folgenden Bedingungen nachweisen:

  • Der jährliche Betrag ihrer Direktzahlungen beträgt mindestens 5 % der Gesamteinnahmen der Person;
  • Der Gesamtbetrag der Einnahmen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit im letzten Steuerjahr mindestens 1/3 der Gesamteinnahmen der Person ausmacht;
  • Der Wirtschaftstätigkeitsschlüssel der Person angibt, dass ihre Haupttätigkeit landwirtschaftlich ist.

Den vollständigen Text der Definition des aktiven Landwirts finden Sie beim Ministerium für Landwirtschaft, Direktion "Direktzahlungen und Marktstützung": Aktiver Landwirt.