Nationale Strategiepläne einiger EU-Mitgliedstaaten sind bereits ausgearbeitet
Author(s): Растителна защита
Date: 30.01.2022
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Einige Mitgliedstaaten veröffentlichten ihre strategischen Pläne für die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) am 25. Januar 2022. Bulgariens nationaler strategischer Plan verzögert sich.
Die Europäische Kommission legte ihren Vorschlag für eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bereits 2018 vor, der eine neue Anforderung zur Modernisierung und Vereinfachung der EU-Agrarpolitik einführte. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Europäischen Kommission wurde eine Einigung erzielt und die neue GAP am 2. Dezember 2021 offiziell angenommen. Sie soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Die neue GAP basiert auf einem flexibleren, leistungs- und ergebnisorientierten Ansatz, der lokale Gegebenheiten und Bedürfnisse berücksichtigt, und erhöht gleichzeitig das Ambitionsniveau der EU in Bezug auf Nachhaltigkeit. Sie ist um zehn Ziele herum aufgebaut, die auch die Grundlage bilden, auf der die EU-Länder ihre GAP-Strategiepläne ausarbeiten.
Jeder nationale Plan kombiniert eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen, die auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Landes ausgerichtet sind, und ist gleichzeitig auf die gemeinsamen Ziele des "Green Deal" ausgerichtet.
Ursprünglich war der 31. Dezember 2021 als Frist für die Einreichung der nationalen strategischen Pläne angekündigt worden.
Bisher hat die Europäische Kommission die folgenden nationalen GAP-Strategiepläne veröffentlicht: Dänemark, Estland, Griechenland, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien, Schweden, Polen, Luxemburg, die Niederlande und Lettland.
Veröffentlichte nationale strategische Pläne
Bulgariens nationaler strategischer Plan verzögert sich
Der bulgarische GAP-Strategieplan soll voraussichtlich im März fertig sein, wobei seine Fertigstellung eine vorrangige Aufgabe des Landwirtschaftsministeriums ist.
Die Arbeiten am Strategieplan, mit dem Bulgarien die europäische Gemeinsame Agrarpolitik umsetzen wird, laufen seit Anfang 2020, und der größte Teil wurde bereits von der thematischen Arbeitsgruppe geprüft, so die Pressestelle des Landwirtschaftsministeriums. Die strittigen Fragen zu Subventionsobergrenzen und der Umverteilungszahlung werden noch in den Arbeitsgruppen gemeinsam mit den Branchenorganisationen diskutiert.
Vorerst schlägt das Landwirtschaftsministerium vor, dass der Höchstbetrag für einen einzelnen Betrieb 100.000 Euro betragen sollte.
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