Wofür können Sie im Januar im Rahmen des ELER einen Antrag stellen?
Author(s): Растителна защита
Date: 06.01.2022
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Wichtige Fristen für die Antragstellung im Rahmen von ELER-Maßnahmen im Januar
Bienenhaltungsprogramm für 2022
Vom 4. bis 17. Januar werden Anträge für 2022 im Rahmen des Nationalen Bienenhaltungsprogramms entgegengenommen. Für dieses Jahr beträgt die finanzielle Mittelausstattung 8.073.092 BGN. Die Unterlagen werden bei den Regionaldirektionen des Staatsfonds "Landwirtschaft" angenommen. Die Maßnahmen B, G und D des NBP 2020–2022 umfassen Aktivitäten zur Bekämpfung der Varroose, zur Durchführung von Laboranalysen von Honig sowie zum Kauf von Bienenstöcken, Bienenvölkern und Königinnen. Im Rahmen von Maßnahme A werden Antragsteller beim Kauf von kleinem Imkereibedarf unterstützt, während Maßnahme B auf die Wanderimkerei abzielt. Mit der Änderung der Verordnung vom Oktober 2021 werden neue Gerätetypen hinzugefügt, die Landwirte erwerben können.
Die Neuerung für 2022 ist, dass nun auch natürliche und juristische Personen, die als Landwirte mit Bienenvölkern registriert sind, unter Maßnahme G „Untersuchung von Proben aus den Nahrungsreserven von Bienenvölkern (Honig, Pollen) auf Rückstandsmengen von Pflanzenschutzmitteln über den Höchstmengen“ Anträge stellen können. Bisher stand die Maßnahme nur Verbänden und Organisationen zur Verfügung. Unterlagen für diese Maßnahme werden nur bei der Zentralverwaltung des Staatsfonds "Landwirtschaft" – Sofia angenommen.
Imkerverbände und -organisationen können unter Maßnahme E, Aktivität 3 „Monitoring von Pflanzenschutzmittelrückständen in Bienen aus Gebieten mit intensiver Landwirtschaft“ Anträge stellen. Unterlagen für diese Maßnahmen werden bei der Zentralverwaltung des Staatsfonds "Landwirtschaft" – Zahlstelle angenommen.
Gekoppelte Stützung für Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch
Vom 4. Januar bis 31. Januar 2022 können Erzeuger von Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch die Erklärung und die elektronische Liste der Dokumente für vermarktete Erzeugung im Rahmen des Programms einreichen. Die Unterlagen werden bis zum 31.01.2022 in den Abteilungen „Durchführung von Förderprogrammen und Maßnahmen“ (ISSM) in den Regionaldirektionen des Staatsfonds "Landwirtschaft" angenommen. Die Dokumente für die vermarktete Erzeugung im Rahmen des Programms CS-POG müssen im Zeitraum vom 01.02.2021 bis 31.01.2022 für die Kampagne 2021 ausgestellt sein.
Antragsteller im Rahmen des Programms CS–POG (Kartoffeln, Zwiebeln, Knoblauch) können eine elektronische Liste der Dokumente und deren gescannte Kopien per E-Mail an die jeweilige Regionaldirektion des Staatsfonds "Landwirtschaft" im Zeitraum vom 04.01.2022 bis 17:30 Uhr am 26.01.2022 senden. Anschließend werden sie von einem Mitarbeiter der jeweiligen Regionaldirektion des SFA eingeladen, die erforderlichen Dokumente zu unterzeichnen und das Verfahren zur Annahme der Erklärung für die vermarktete Erzeugung abzuschließen.
De-minimis-Beihilfe für Tabakerzeuger
Vom 20. Dezember 2021 bis 31. Januar 2022 können Tabakerzeuger Anträge auf de-minimis-Staatsbeihilfe stellen, mit der Tabakerzeuger aufgrund der Dürre und der hohen Gaspreise entschädigt werden. Das Budget beträgt 3 Millionen BGN, und der Satz liegt bei 120 BGN pro Dekar. Insgesamt werden 2.113 von 3.320 registrierten Erzeugern eine Förderung erhalten.
Anspruchsberechtigt für die finanzielle Unterstützung sind registrierte Tabakerzeuger, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Sie müssen im Register der Tabakerzeuger für 2021 eingetragen sein. Antragsteller im Rahmen des Programms müssen außerdem im Register der Tabakerzeuger für 2020 Mengen an vermarkteter Erzeugung nachgewiesen haben.
Berechtigte Tabakerzeuger erhalten ihre Beihilfen bis zum 28. Februar 2022.
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