Tabakproduzenten erhalten Unterstützung im Rahmen der De-minimis-Regelung.

Author(s): Растителна защита
Date: 28.10.2021      417

Tabakproduzenten erhalten eine Unterstützung in Höhe von 3 Millionen BGN im Rahmen des De-minimis-Regimes. Der Beschluss zur Gewährung der staatlichen Beihilfe wurde auf einer regulären Sitzung des Verwaltungsrats des Staatsfonds „Landwirtschaft“ gefasst. Die Mittel wurden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 vom 18. Dezember 2013, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 316/2019, zur Unterstützung registrierter Tabakproduzenten für einen Teil ihrer Produktionskosten genehmigt.

Anspruchsberechtigt sind Tabakproduzenten, die im Register der Tabakproduzenten für 2021 eingetragen sind. Antragsteller im Rahmen dieses Regimes müssen im Register der Tabakproduzenten für 2020 Mengen an vermarkteter Produktion erfasst haben.

Die Annahme von Anträgen auf Unterstützung soll bis Ende dieses Jahres eröffnet werden. Die Beihilfe wird Anfang 2022 gewährt, da die nationale De-minimis-Obergrenze für das laufende Jahr erreicht wurde und eine Auszahlung der Unterstützung im Jahr 2021 nicht möglich ist.

Der Gesamtbetrag der Beihilfe, die einer einzelnen Person oder einem Unternehmen im Rahmen des De-minimis-Regimes gewährt wird, darf den BGN-Gegenwert von 25.000 EUR für einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschreiten.

Der Staatsfonds „Landwirtschaft“ wird gemeinsam mit den zuständigen Direktionen im Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten Richtlinien für die Gewährung der Beihilfe erarbeiten.

 

 

 

Quelle: Staatsfonds „Landwirtschaft“ – PA