Staatsbeihilfen für Erzeuger und Verarbeiter von Rosenblüten

Author(s): Растителна защита
Date: 29.09.2021      902

Ab dem 1. Oktober 2021 eröffnet der Staatsfonds „Landwirtschaft“ – Zahlstelle (SFA-PA) einen Antragszeitraum im Rahmen des Programms „Beihilfe zur Unterstützung der Liquiditätssicherung von Landwirten, Erzeugern von Ölrosen zur Bewältigung der Folgen der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19“. Es wird erstmals umgesetzt und soll den Landwirten nach den Schäden, die durch den Nachfrageeinbruch nach Rosenblüten infolge der im Zusammenhang mit der Pandemie ergriffenen Beschränkungsmaßnahmen entstanden sind, wirtschaftliche Stabilisierung bieten.

Anträge werden bei den Regionaldirektionen des Staatsfonds „Landwirtschaft“ eingereicht und können bis zum 15. Oktober dieses Jahres gestellt werden. Die Mittel werden den Rosenerzeugern bis zum 5. November 2021 ausgezahlt.

2 Millionen BGN zur Unterstützung von Rosenerzeugern

Der Verwaltungsrat des Staatsfonds „Landwirtschaft“ (SFA) hat finanzielle Mittel in Höhe von 2 Millionen BGN zur Unterstützung von Rosenerzeugern genehmigt. Die Erzeuger werden im Rahmen des Programms „Beihilfe zur Unterstützung der Liquiditätssicherung von Landwirten, Erzeugern von Ölrosen zur Bewältigung der Folgen der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19“ subventioniert. Die staatliche Beihilfe, die im Juli von der Europäischen Kommission notifiziert wurde, wird im Rahmen des vorübergehenden Rahmens für staatliche Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise umgesetzt.

Durch das Programm werden Rosenerzeuger für die Aufwendungen entschädigt, die ihnen für die Produktion von Ölrosenblüten zur Verarbeitung entstanden sind. Die staatliche Beihilfe soll den Landwirten nach den Schäden, die durch den Nachfrageeinbruch nach Rosenblüten infolge der im Zusammenhang mit der Pandemie ergriffenen Beschränkungsmaßnahmen entstanden sind, wirtschaftliche Stabilisierung bieten.

Wer ist förderberechtigt

Unterstützung erhalten eingetragene Landwirte, Mikro-, kleine und mittlere Unternehmen, die im laufenden Jahr keine Verträge über den Kauf und Verkauf von Ölrosenblüten mit verarbeitenden Unternehmen abgeschlossen haben. Auch Erzeuger, die Verträge mit Rosenbrennereien unterzeichnet, aber ihre Produktion nicht an diese geliefert haben (keine Erklärung über die im laufenden Wirtschaftsjahr vertraglich erzeugten und vermarkteten Mengen an Ölrosenblüten besitzen), sind förderfähig. Antragsteller müssen zudem eine gültige Registrierung im Register nach dem Ölrosengesetz vorweisen.

Die Beihilfe, die berechtigte Landwirte erhalten, beträgt bis zu 100 BGN pro Dekar. Sie wird in Form von direkten, nicht rückzahlbaren Mitteln gewährt, um einen Teil der bis zur Ernteperiode 2021 angefallenen Kosten für die Produktion von Ölrosenblüten zu decken.

Der Verwaltungsrat des SFA hat den Fonds beauftragt, gemeinsam mit den zuständigen Direktionen des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Richtlinien für die Gewährung der Beihilfe auszuarbeiten.

SFA „Landwirtschaft“: 444 Tausend BGN für die Verarbeitung von Rosenblüten

Der SFA hat 7 Rosenverarbeitern 444.339 BGN als De-minimis-Beihilfe zur Kompensation eines Teils der Kosten für die Verarbeitung von Ölrosenblüten, Ernte 2021, ausgezahlt.

Der Zeitraum, in dem Unternehmen Anträge im Rahmen des Programms stellen konnten, dauerte vom 2. bis 20. August. Insgesamt wurden 15 Anträge auf diese Beihilfe gestellt, von denen 11 förderfähig sind. Die verbleibenden 4 Rosenverarbeiter erhalten ihre Zuschüsse nach Abschluss zusätzlicher Verwaltungsprüfungen.

Förderberechtigt sind Unternehmen, die Ölrosenblüten (Damascena und Alba) verarbeiten und nach dem Ölrosengesetz registriert sind. Die Beihilfehöhe beträgt 0,30 BGN pro Kilogramm verarbeiteter Ölrosenblüten. Die Verarbeiter müssen Ölrosen von Landwirten zu einem Preis von mindestens 2 BGN/kg Rosenblüten (ohne MwSt.) gekauft haben, in einem Umfang von nicht weniger als 70 % des Volumens aus dem Jahr 2020.

 

Quelle: Staatsfonds „Landwirtschaft“ - PA