Winterschutz für Obstbäume
Author(s): Растителна защита
Date: 05.03.2015
2056
Der SFA wird 270 BGN pro Hektar als Ausgleich für Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Nationalen Programms zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen zahlen.
Das Schädlingsbekämpfungsprogramm für Dauerkulturen richtet sich in erster Linie an kleine und mittlere Betriebe, die dauerhafte Obstarten - Kern- und Steinobst - anbauen. Die finanzielle Beihilfe beträgt insgesamt 270 BGN pro Hektar inklusive MwSt. und dient dem Kauf zugelassener Pflanzenschutzmittel zur Schädlingsbekämpfung in der Winterperiode. Die Behandlung der Obstbäume wird in der Zeit nach den Winterfrösten bis zum Knospenschwellen durchgeführt.
Kosten, die sowohl vor Beginn der jeweiligen Phase der Schädlingsbekämpfung als auch nach Einreichung eines Antrags auf Beihilfe beim Staatsfonds "Landwirtschaft" entstanden sind, können als förderfähige Ausgaben angerechnet werden. Der Fonds wird die Beihilfe auf der Grundlage von Rechnungen für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln auszahlen, die nach Einreichung der Unterlagen ausgestellt wurden.
Anträge sind bei den Regionaldirektionen des Staatsfonds "Landwirtschaft" am ständigen Wohnsitz von natürlichen Personen oder Einzelunternehmern bzw. am Sitz von juristischen Personen vom 5. Februar bis zum 27. Februar 2015 einschließlich einzureichen.
Änderungen im nationalen Programm zur Schädlingsbekämpfung in Dauerkulturen während der Winterperiode 2014/2015 werden erwartet.
Bis dahin wenden wir die bestehende Regelung an: NATIONALES PROGRAMM ZUR SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG IN DAUERKULTUREN WÄHREND DER WINTERPERIODE
Quelle: Staatsfonds "Landwirtschaft"
